Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung weist die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Binnenhafen Anklam GmbH an, ihren Beschluss vom 15.08.2006 – Anweisung an den Geschäftsführer zur Zahlung einer Summe von 11.950,00 Euro an die Stadt Anklam wegen der Schadensersatzforderung – zurückzunehmen.
Zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes empfiehlt, die Stadtvertretung, die vom Geschäftsführer vorgeschlagene Vergleichssumme von 3.398,00 Euro in Anwendung zu bringen. Die Restsumme von 8.552,00 Euro ist der Binnenhafen Anklam GmbH zurückzugeben.
- Weil damit die Gründe einer vorsorglichen Kündigung des Betreiber- und Verwaltervertrages durch die Stadt Anklam ausgeräumt sind, ist diese durch die Stadtverwaltung sofort aufzuheben.