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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, aufgrund der Entwicklung der Binnenhafen Anklam GmbH, den
o. g. Beschluss wieder aufzuheben. Die Hafen GmbH ist als städtisches Unternehmen der Hansestadt Anklam mit allen notwendigen Geschäftsfeldern und Dienstleistungen weiter zu betreiben.
Sachdarstellung:
1. Die Betreibung eines Hafens durch ein städtisches Unternehmen liegt im öffentlichen Interesse
der Stadt Anklam. Durch seine überregionale Bedeutung wird in erster Linie die einheimische
bzw. ortsansässige Wirtschaft unterstützt und gestärkt.
2. Durch den Ausbau des Wendebeckens und den Bau der Hafenstraße 2. BA sind wichtige
Maßnahmen der Verbesserung der Infrastruktur zur wirtschaftlichen Betreibung des
Binnenhafens Anklam begonnen worden, die im Jahr 2007 beendet werden.
3. Durch den Bau der Ölmühle im Hafen Anklam und deren Produktionsbeginn im Monat Dezember
2006 wird mit einer Belebung des Umschlages gerechnet. Der Standort des Hafens und die
Hafen GmbH wird von dieser Investition und damit verbundenen Tätigkeit partizipieren.
4. Der Aufsichtsrat der Binnenhafen Anklam GmbH hat auf seiner Beratung am 24.10.2006
einstimmig beschlossen, diesen Beschluss der Stadtvertretung vom 06.10.2005 überprüfen zu
lassen. Dazu sollte der Bürgervorsteher der Stadt Anklam, gebeten werden, diese Angelegenheit
als Vorlage in die Stadtvertretung einzubringen.