Drucksache - BM/124/2006  

Betreff: Grundsatzbeschluss zum Ankauf der ehem. Kriegsschule in der Friedländer Landstraße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den Ankauf der ehem. Kriegsschule in der Friedländer Landstraße von der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft Anklam mbH zum Preis von EUR 1,00, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

-          Die Altschuldenbefreiung (Altlasten) für das betreffende Gebäude/Grundstück dem Verkäufer vorliegt.

-          Eine Bestätigung des Finanzamtes vorliegt, das es sich bei der Veräußerung zum Preis von EUR 1,00 nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt, die dem Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt ggf. nachteilig ausgelegt wird.

 

Die Stadtvertretung beschließt weiter, der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit – Otto Lilienthal – Hansestadt Anklam“ das Gebäude nach erfolgtem Kauf für die Umsetzung des beigefügten Konzeptes (inhaltliche Änderungen vorbehalten) unbefristet zur Verfügung zu stellen.

 

Die Stiftung hat sich gegenüber der Hansestadt Anklam zu verpflichten (mittels Vertrag), die laufenden Kosten die für das Gebäude anfallen, jährlich der Hansestadt Anklam zu erstatten.

 

Für die Beantragung der notwendigen Fördermittel bei der Kommualgemeinschaft Euroregion Pomerania zur Umsetzung des Konzeptes wird die Verwaltung beauftragt alle notwendigen Schritte gemäß Sachdarstellung zu veranlassen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat sich genauso wie der Landkreis Ostvorpommern im Jahr 2005 mit

EUR 5.000 Kapitalanteil an der Gründung der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit – Otto  Lilienthal – Hansestadt Anklam“ beteiligt.

 

Im Jahr 2006 wurde die Stiftung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern anerkannt und die notwendige Urkunde übergeben. Auch die Gemeinnützigkeit der Stiftung ist mittlerweile durch das Finanzamt Greifswald anerkannt worden.

 

Seit nunmehr fast 2 Jahren (Auftaktveranstaltung 05.01.2005) sind alle Mitglieder des Vorstandes, des Kuratoriums und viele weitere engagierte Mitstreiter ehrenamtlich dabei, ein umfassendes Konzept zur Verwirklichung eines „Zentrums für Friedensarbeit“ in der Hansestadt Anklam zu erstellen.

 

Viele Veranstaltungen die weit über die Hansestadt Anklam hinaus öffentlich bekannt wurden hat die Stiftung mittlerweile durchgeführt (siehe auch Konzept / Anlage). Große Unterstützung kommt dabei auch von politischer Seite bis hin zur Ebene der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und ganz besonders auch von der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald (EMU).

 

Die Campus GmbH mit Sitz in Neubrandenburg (ebenfalls Stiftungsgründungsmitglied mit EUR 5.000) hat im Jahr 2006 mit der Stiftung einen langfristigen Pachtvertrag zur uneingeschränkten Nutzung des ehemaligen Wehrmachtsgefängnisses samt Grundstücksfläche, welches hinter der ehemaligen Kriegsschule liegt, abgeschlossen. Durch die Vertretung des Geschäftsführers Herrn Dr. Kleinhardt als Mitglied im Kuratorium wird die Stiftung bei der Umsetzung der Projektidee auch in Zukunft auf die Unterstützung der Campus GmbH zurückgreifen können.

 

Der Vorstand der Stiftung ist der Auffassung, das eine solche künftige Unterstützung auch von der städtischen Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft Anklam mbH GWA) zur Verwirklichung der Projektidee vorausgesetzt werden muss. Auch die GWA ist Stiftungsgründungsmitglied mit EUR 5.000.

 

Spenden im fünfstelligen Bereich sind mittlerweile bei der Stiftung eingegangen und wurden für Publikationen und Sanierungsarbeiten am ehem. Wehrmachtsgefängnis zum Teil verausgabt.

 

Fördermittel für das ehem. Wehrmachtsgefängnis (späterer Veranstaltungs- und Erinnerungsort) wurden im Jahr 2006 in fünfstelliger Höhe durch das Land M-V über die gBQG bewilligt. In den vergangenen 2 Jahren sind darüber hinaus auch Maßnahmen, die über die Sozialagentur des Landkreises Ostvorpommern bewilligt wurden im Rahmen von Fördermaßnahmen des                     2. Arbeitsmarktes im Bereich des ehemaligen Wehrmachtsgefängnisses durch die Mitarbeiter der qBQG durchgeführt worden. Hierfür wurden durch die Stiftung ebenfalls bereits die notwendigen Eigenmittel (z. B. Sachkosten) zur Verfügung gestellt. Die Stiftung beschäftigt weiterhin                   2 Mitarbeiterinnen als GAP-Kräfte (über die qBQG) über einen längeren Zeitraum, für die ebenfalls eine finanzielle Beteiligung seitens der Stiftung geleistet wird.

 

Die Kommunalgemeinschaft Euroregion Pomerania hat aus dem Programm der neuen Förderperiode 2007 – 2013 eine umfangreiche und nicht unerheblich hohe Förderquote für die Umsetzung des Projektes in Aussicht gestellt. Im fortgeschriebenen Entwicklungs- und Handlungskonzept der Pomerania für den v. g. Zeitraum (EHK) ist das Projekt „Zentrum für Friedensarbeit“ in der Hansestadt Anklam bereits aufgeführt.

 

Fördermittel werden jedoch nur gewährt, wenn die Kommune (Hansestadt Anklam) Eigentümerin der Gebäude und Grundstücke ist. Selbst das die Hansestadt Anklam 100 %-iger Gesellschafter der GWA ist, reicht dem Fördermittelgeber nicht aus, da natürlich bei jeder GmbH ein Insolvenzrisiko besteht.

 

 

 

 

 

 

Sollte die Kommunalgemeinschaft Pomerania der Hansestadt Anklam für die Umsetzung des Projektes die entsprechenden Fördermittel gewähren, so wird die Stiftung den entsprechenden Eigenanteil, der im Rahmen der Förderung notwendig ist, der Hansestadt Anklam zur Verfügung stellen und nach Abschluss aller erfolgten Investitionen auch den Betrieb des „Zentrums für Friedensarbeit“ finanziell sicherstellen. Entsprechende Verträge werden dazu noch separat zwischen der Hansestadt Anklam und der Stiftung geschlossen.

 

Sollten Voraussetzungen die der Beschlussvorschlag enthält nicht oder nur teilweise realisierbar sein, so wird die Stadtvertretung zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben diesen Grundsatzbeschluss zu verändern oder ggf. sogar aufzuheben. Die Zustimmung zum Verkauf der Immobilie an die Hansestadt Anklam unter Einhaltung der zwei erstgenannten Punkte der Beschlussvorlage durch die Geschäftsführung der GWA liegt jedenfalls vor.

 

Der Vorstand und das Kuratorium der Stiftung sind der Auffassung, das dieses Projekt nicht mit dem möglichen Vorhaben des Neubaus oder der Ansiedlung einer geriatrischen Klinik, wie dies in den letzten Wochen häufiger in den politischen Kreisen oder den Medien zu hören bzw. zu lesen war konkuriert – sondern ganz im Gegenteil für die Hansestadt Anklam die Umsetzung beider dieser großartigen Projekte ein Segen wäre. Der Bau einer geriatrischen Klinik wird nach Gesprächen zwischen den möglichen Betreibern dieser Einrichtung und dem Bürgermeister der Hansestadt Anklam nicht daran scheitern, dass das Gebäude der ehemaligen Kriegsschule möglicherweise dann nicht mehr zur Verfügung steht. Eher würde aus Sicht der Betreiber dann ein Neu- bzw. Erweiterungsbau auf dem Grundstück des jetzigen Krankenhausstandortes die wirtschaftlichste Alternative sowohl für die Errichtung als auch die spätere Betreibung sein.

 

Alle wichtigen Unterlagen zur Projektidee (Konzept) sind in der Anlage beigefügt. Erläuterungen und Fragen werden, sofern gewünscht (Einräumung eines Rederechts), durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Dr. Tanneberger im Rahmen der Stadtvertretersitzung gegeben bzw. beantwortet.

 

Der Vorstand und das Kuratorium sind sich sicher, das die Stadtvertreter der Hansestadt Anklam diesem Beschluss wohlwollend gegenüberstehen werden.