Drucksache - Fin/339/2006  

Betreff: Prioritäten des Vermögenshaushaltes 2007
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Butzke, Detlef Dr.
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
29.11.2006    öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt geändert beschlossen   
Finanzausschuss Empfehlung
04.12.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung stimmt der in der Anlage 1 vorgeschlagenen Rangigkeit der Einordnung investiver Maßnahmen in den Entwurf des Vermögenshaushaltes 2007 zu. Die gemäß Anlage 2 beabsichtigten Maßnahmen der Städtebauförderung werden ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der zu Redaktionsschluss vorhandene Informationsstand erlaubt es nicht, am 14. 12. 2006 einen sachdienlichen Beschlussvorschlag zum Haushaltsplan 2007 einzubringen. Ursächlich dafür sind verlässliche Informationen zur Höhe der Kreisumlage sowie der um Wochen verspätete Erlass des Innenministers zu den allgemeinen Zuweisungen des FAG.

 

Um möglichst in einer Lesung am 1. Februar 2007 die Haushaltssatzung 2007 zu beschließen, sollte bereits im Vorfeld höchstmögliches Einvernehmen über die Priorität der in den Vermögenshaushalt einzustellenden investiven Maßnahmen im kommunalpolitischen Raum hergestellt werden. Der Bürgermeister wird bei deutlichen Mehrheiten ein derartiges  kommunalpolitisches Votum in seinem Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigen.

 

Die Anlage 1 zeigt den durch die Fachämter angemeldeten investiven Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2007. Die in der Anlage 1a aufgeführten Maßnahmen werden vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel seitens der Verwaltung – in der Reihenfolge ihrer Auflistung - als vorrangig betrachtet. Die Maßnahmen der Anlage 1b sollten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten  nachrangig in den Vermögenshaushalt 2007 eingeordnet werden.

 

Der Entwurf des Vermögenshaushaltes weist im schlechtesten Fall, d. h. wenn der Verwaltungshaushalt in 2007 sowie der mittelfristige Finanzplanungszeitraum nicht ausgeglichen werden kann unter Berücksichtigung sämtlicher Mittelanmeldungen Einnahmen in Höhe von 2.738.100 EUR und Ausgaben in Höhe von 3.667.700 EUR, mithin einen Fehlbedarf von 929.600 EUR aus.

 

Rechnet man sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die kommunalpolitisch keinem Ermessen unterliegen ( Grundstückserlöse; vertraglich gebundene Leasingraten, Zuführungen vom und zum Verwaltungshaushalt u.ä. ) im Vorwege ab und unterstellt den gesetzlich geforderten ausgeglichenen Vermögenshaushalt stehen für die in den Anlagen 1a und 1b aufgeführten Maßnahmen ein kumuliertes Ausgabensaldo (einschließlich Zuschüsse und Fördermittel) in Höhe von etwa  953 TEUR zur Verfügung.

 

Damit könnten die Maßnahmen der Anlage 1a bis zur Rangfolge – Nr. 9 sowie einige kleinere Maßnahmen finanziert werden.

 

In dem Maße, wie sich der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes positiv entwickelt könnten rein theoretisch 1,325 Mio EUR kumuliertes Ausgabensaldo zusätzlich im Vermögenshaushalt verfügbar sein:

-     180 TEUR Rücklagenzuführung (Fördermittelrückzahlung Schwimmhalle)

-          380 TEUR Erlöse aus der Veräußerung von OMG – Geschäftsanteilen

-          390 TEUR Erlöse aus Grundstücksverkäufen

-          bei absolutem Optimismus ca. 375 TEUR Kreditaufnahmeermächtigung

 

Im günstigsten Fall wären damit sämtliche Maßnahmen der Anlage 1a und der Anlage 1b finanzierbar. Praktisch wird dies aber nach einem ersten Überblick des Verwaltungshaushaltes auszuschließen sein.

 

Es wäre dennoch wünschenswert, wenn sich die Kommunalpolitik wenigstens grob über die Priorität der Maßnahmen der Anlage 1b verständigen könnten.

 

Die Anlage 2 gibt einen Überblick über die voraussichtlichen Maßnahmen im Rahmen der Städtebausanierung, vorausgesetzt die entsprechenden Eigenmittel stehen zur Verfügung.