Drucksache - Fin/337/2006  

Betreff: Änderung des Gesellschaftervertrages der GWA
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Butzke, Detlef Dr.
Federführend:Amt für Finanzen Beteiligt:Amt für Finanzen
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Empfehlung
04.12.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2006 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung verpflichtet die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Anklam GmbH zur Änderung des § 15 des Gesellschaftervertrages gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Fassung der DS HuK/026/2003.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Unter  DS  HuK/026/2003 (siehe Anlage) hat es die Stadtvertretung am 26.2.2004 abgelehnt, dem heute wortgetreu wieder vorgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Statt dessen wurde die Frage einer möglichen Eigenkapitalverzinsung durch einstimmigen Beschluss in das Ermessen des Aufsichtsrates gelegt. Dabei folgte man einem Antrag der PDS-Fraktion, der die Umsetzung eines Formulierungsvorschlages des Aufsichtsrates zum Inhalt hatte.

 

Mit dieser Beschlusslage besteht nach wie vor keine verbindliche Verpflichtung zur Eigenkapitalverzinsung gegenüber der Hansestadt Anklam.

 

Die Stadtvertretung hat die Verwaltung im Rahmen des beschlossenen  Haushaltssicherungskonzeptes beauftragt, umgehend  „die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Abschöpfung einer Eigenkapitalverzinsung bei entsprechendem Gewinn zu schaffen bzw. entscheidungsreif vorzulegen.“ (Anlage II – Tabelle A1 Haushaltssicherungskonzept)

 

Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird die Verwaltung dieser Forderung gerecht.