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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt das anliegende Haushaltssicherungskonzept 2024 unter Berücksichtigung der in Anlage 6 aufgeführten Konsolidierungsmaßnahmen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat mit Beschluss der Stadtvertretung 2021/FB2/224 vom 16.12.2021 das Haushaltssicherungskonzept 2022 beschlossen. Dieses HSK ist bis heute Grundlage für das Handeln der Hansestadt Anklam. Allerdings ist ein vollständiger Haushaltsausgleich weder auf der Grundlage des HSK 2022 (für Haushaltsjahre 2022/23) noch in dem der Stadtvertretung nunmehr vorgelegten Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/25 gelungen.
Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmaßnahmen sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 (7) KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen.
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde zurückliegend bei der Ausnutzung von Entschuldungshilfen nach § 27 FAG M-V bis 2023 (2022 und 2023 vorläufig) unterjährig und kumuliert zwar erreicht, ab 2024 weisen die Haushalte allerdings für den gesamten Betrachtungszeitraum erneut unterjährig Fehlbedarfe aus.
Der vollständige Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt kann bis 2023 zwar unterjährig (2022 und 2023 vorläufig), allerdings nicht kumuliert erreicht werden. Ab 2024 weisen die Haushalte für den gesamten Betrachtungszeitraum ebenso wie im Finanzhaushalt unterjährige und daraus folgend auch kumuliert negative Salden aus.
Die Stadt ist demzufolge weiterhin zur Erstellung eines HSK oder zur Fortschreibung des bestehenden HSK verpflichtet, solange ein vollständiger Ausgleich des Finanz- und Ergebnishaushaltes nicht absehbar ist.
Das HSK ist gem. § 17b Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V wie folgt gegliedert:
1. Darstellung der aktuellen Haushaltslage
2. Analyse der Ursachen für den fehlenden Haushaltsausgleich
3. Feststellung des Konsolidierungsbedarfs
4. Festlegung der Konsolidierungsmaßnahmen
5. Zusammenfassung der finanziellen Wirkungen der Konsolidierungsmaßnahmen
6. Angabe des Konsolidierungszeitraumes.
Ausgehend vom Haushaltsplan 2024/2025 entwickelt sich der Konsolidierungsbedarf im Betrachtungszeitraum wie folgt:
1) mögliche Rücklagenentnahme bereits berücksichtigt
Die zukünftigen Haushalte sind geprägt von großen Anstrengungen, die steigenden Aufwendungen, wie z. B. Unterhaltungsleistungen im Bereich der städtischen Gebäude und des Infrastrukturvermögens, steigende Energie- und Bewirtschaftungskosten, Tarife sowie steigende Personalkosten, Umlagen und Zuschüsse an Dritte sowie höhere Abschreibungen auf Grund des immensen Investitionsvolumens, zu kompensieren.
Mit den sich wieder erholenden Gewerbesteuerzahlungen großer und kleiner ortsansässiger Unternehmen steht und fällt der Haushalt der Hansestadt Anklam. Auch wenn das Gewerbesteueraufkommen langsam wieder das Niveau von vor 2015 erreicht bzw. sogar übersteigt, reichen die Erträge nicht vollständig zur Deckung der Aufwendungen im zuvor beschriebenen Umfang.
Die Finanzausstattung durch das Land ist auch nach der Novellierung 2019 für Mittelzentren wie Anklam unzureichend. Die zudem drohende Steigerung der Kreisumlage verschärft die schwierige Situation zusätzlich.
Ein unterjähriger Ausgleich der Finanz- und Ergebnishaushalte konnte trotz aller Anstrengungen nicht erreicht werden.
Die im HSK 2024 vorgeschlagenen Einsparungen in den einzelnen Produkten und Budgets sind so gewählt, dass sie auf eine Vielzahl von Sachkonten wirken, sodass keine Aufgaben wegfallen, sondern diese in einem angepassten finanziellen Rahmen stattfinden können. Das betrifft sowohl Pflichtaufgaben als auch freiwillige Leistungen. Die Budgetverantwortlichen können selbst festlegen, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Sollten sich im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung Probleme in der Erfüllung einzelner Aufgaben aufzeigen, wird man maßnahmenbezogen Lösungsansätze finden müssen.
Insgesamt könnte so mit einem Betrag von jährlich 1.050 T€ zur Konsolidierung beigetragen werden.
Letztendlich muss man aber konstatieren, dass die aufgeführten Maßnahmen nicht zielführend sind und eine Konsolidierung der aufgelaufenen bzw. noch entstehenden Defizite ohne Unterstützung des Landes und des Kreises nicht möglich sein wird.
Eine Selbstverpflichtung, die Jahresrechnung besser abzuschließen als geplant, wird zukünftig weiter unverändert Grundlage der geordneten und sparsamen Haushaltsführung sein müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltssicherungskonzept 2024
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept 2024 in der Fassung zur DA 2024/FB2/357
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssicherungskonzept2024 (969 KB) |