Drucksache - 2024/FB2/355  

Betreff: Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadtkern" der Hansestadt Anklam für die Jahre 2024 und 2025
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
19.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
21.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtkern“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung erlässt für die Haushaltsjahre 2024/2025 folgende Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadtkern“ der Hansestadt Anklam:

 

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtkern“ der Hansestadt Anklam

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

 

Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr                2024   2025

wird

  1. Im Ergebnishaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.220.900 EUR  3.268.300 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von5.220.900 EUR  3.268.300 EUR

einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von   0 EUR     0 EUR

 

b)      ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR     0 EUR

eine Einstellung in Rücklagen von      0 EUR     0 EUR

eine Entnahme aus Rücklagen von     0 EUR     0 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

von         0 EUR     0 EUR

 

  1. Im Finanzhaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

von       4.710.900 EUR  2.758.300 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

von      4.681.900 EUR  2.758.300 EUR

einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die

Tilgung von Krediten für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von    0 EUR     0 EUR

sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen

Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf    29.000 EUR          1.50 EUR

 

b)     einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

von      4.775.000 EUR  4.189.100 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von      4.804.200 EUR  3.442.000 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von       -.029.200 EUR  0.747.100 EUR

 

 festgesetzt.

 

                                                                                                                     2024                                 2025                                                                                            

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf                                0 EUR                  0 EUR.

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf                                                                 0 EUR                               0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf      0 EUR                               0 EUR.                                                                                 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2021 betrug 686.125,49 EUR.

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

voraussichtlich          0 EUR   0 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -4.120.927 EUR      -4.120.927 EUR.

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung  M-V § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur  Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung  zu erstellen.

 

Der Ergebnishaushalt für die Jahre 2024 und 2025 sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2028 ist ausgeglichen und schließt mit einem Jahresergebnis von 0 EUR.

 

Einen Jahresfehlbetrag kann es im Städtebaulichen Sondervermögen nicht geben, da die Gemeinde laut Städtebauförderungsrichtlinie immer zu einem Defizitausgleich verpflichtet ist.

 

Ein positives Jahresergebnis würde in eine zweckgebundene Ergebnisrücklage eingestellt werden, um zukünftige Aufwendungen aus der Vergütung des Sanierungsträgers zahlen zu können.

 

Der Finanzhaushalt ist ebenfalls insgesamt ausgeglichen.

 

Die Erschließungsmaßnahmen  und Gemeinbedarfseinrichtung betreffen im Wesentlichen:

      2024    2025  

 

Außenanlagen LFM    255.000 EUR         -

Außenanlagen Bibliothek          -    150.000 EUR

Klimaanpassung Pasewalker Str. 47         -    264.000 EUR

Burgstraße     879.189 EUR   762.385 EUR

Schulcampus Außenanlagen   1.289.200 EUR   -

IKAREUM Kirchenschiff   1.557.268 EUR  61.628 EUR

 

 

Die städtischen Eigenanteile sind im städtischen Haushalt eingestellt in Höhe von:

 

 

2024       2025       2026       2027       2028            

1.323 TEUR  920 TEUR  1.000 TEUR  1.000 TEUR  1.000 TEUR

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine


Anlagen:

 

Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtkern“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtkern“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (1106 KB)