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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung erlässt für die Haushaltsjahre 2024/2025 folgende Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadtkern“ der Hansestadt Anklam:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtkern“ der Hansestadt Anklam
für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 2025
wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.220.900 EUR 3.268.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von5.220.900 EUR 3.268.300 EUR
einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen
von 4.710.900 EUR 2.758.300 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen
von 4.681.900 EUR 2.758.300 EUR
einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die
Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR
sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen
Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 29.000 EUR 1.50 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
von 4.775.000 EUR 4.189.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 4.804.200 EUR 3.442.000 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von -.029.200 EUR 0.747.100 EUR
festgesetzt.
2024 2025
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2021 betrug 686.125,49 EUR.
Nachrichtliche Angaben:
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt
voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum
31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -4.120.927 EUR -4.120.927 EUR.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Ergebnishaushalt für die Jahre 2024 und 2025 sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2028 ist ausgeglichen und schließt mit einem Jahresergebnis von 0 EUR.
Einen Jahresfehlbetrag kann es im Städtebaulichen Sondervermögen nicht geben, da die Gemeinde laut Städtebauförderungsrichtlinie immer zu einem Defizitausgleich verpflichtet ist.
Ein positives Jahresergebnis würde in eine zweckgebundene Ergebnisrücklage eingestellt werden, um zukünftige Aufwendungen aus der Vergütung des Sanierungsträgers zahlen zu können.
Der Finanzhaushalt ist ebenfalls insgesamt ausgeglichen.
Die Erschließungsmaßnahmen und Gemeinbedarfseinrichtung betreffen im Wesentlichen:
2024 2025
Außenanlagen LFM 255.000 EUR -
Außenanlagen Bibliothek - 150.000 EUR
Klimaanpassung Pasewalker Str. 47 - 264.000 EUR
Burgstraße 879.189 EUR 762.385 EUR
Schulcampus Außenanlagen 1.289.200 EUR -
IKAREUM Kirchenschiff 1.557.268 EUR 61.628 EUR
Die städtischen Eigenanteile sind im städtischen Haushalt eingestellt in Höhe von:
2024 2025 2026 2027 2028
1.323 TEUR 920 TEUR 1.000 TEUR 1.000 TEUR 1.000 TEUR
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtkern“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtkern“ für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (1106 KB) |