Drucksache - 2024/FB2/354  

Betreff: Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
19.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
20.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
21.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan 2024-2025 Band I  
Haushaltsplan 2024-2025 Band II (Beteiligungsbericht)  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung erlässt für die Haushaltsjahre 2024/2025 folgende Haushaltssatzung für die Hansestadt Anklam:

 

Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 29.02.2024 und nach Bekanntgabe

der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen

folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

wird

      2024    2025  

 

festgesetzt auf     9.588.700 EUR  8.708.900 EUR.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 45.318.000 EUR.

 

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird

      2024    2025

 

festgesetzt auf     18.000.000 EUR  18.000.000 EUR.

 

(Darunter zur Vorfinanzierung von Fördermitteln  

      05.927.300 EUR  10.422.900 EUR)

 

 

§ 5

 Hebesätze 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt im Haushaltsjahr 2024 111,5143 und im Haushaltsjahr 2025 111,2450 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 7 Wertgrenzen

 

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

 

a)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 100.000 EUR oder 2 v. H. der Gesamterträge.

 

b)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 100.000 EUR oder 2 v. H. der Gesamteinzahlungen.

 

 

 

c)      Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

 

d)      Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

 

a)      Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die zu erläutern sind, wird auf  100.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)      Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)      Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)      Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.

 

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO nicht zu bilden, sofern sie im Einzelfall den Wert von 25.000 € unterschreiten.

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

 

 

Anklam, den                                     

Siegel    

                         

Michael Galander

Bürgermeister

 


Sachdarstellung:

 

  1. Die Hansestadt Anklam hat entsprechend §§ 45- 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der  Stadt. Mit ihm können Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat und gegebenen Falls erforderliche rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigungen erteilt worden sind. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.
  1. Aufgrund der Erfahrungen im Zeitraum 2022/2023 und auf Empfehlung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde legt die Verwaltung für die Jahre 2024 und 2025 erneut  einen Doppelhaushalt gemäß § 45 (2) KV M-V zur Beschlussfassung vor. Damit werden folgende Ziele verfolgt:
  •     Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Durchführung von Investitionen für die Verwaltung und für Dritte (Fördermittelgeber, Bauunternehmen, Banken)
  •     Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Auszahlung von Zuwendungen an Dritte
  •     Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Haushaltsplanung
  •     Reduzierung des Befassungsaufwandes der Stadtvertretung für die Haushaltsplanung
  1. Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist unterjährig für 2024 und für 2025 nicht gelungen.

Auch der Finanzhaushalt weist in den Haushaltsjahren 2024/2025 ein Defizit aus.

Es ergibt sich ein Fehlbetrag beim Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in Höhe von 2.431.400 EUR bzw. 2.745.700 EUR.

 

  1. Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2028 wird die vorzutragende Deckungslücke von 5,7 Mio. EUR im Ergebnishaushalt bei Berücksichtigung von Rücklagenänderungen planmäßig auf ca. 13,7 Mio. EUR weiter anwachsen. Durch Rücklagenentnahmen in Höhe von  rd. 18,3 Mio. EUR im Betrachtungszeitraum wird das Eigenkapital weiter abgebaut.

Im Finanzhaushalt wird das vorzutragende per 31.12.2021 aufgelaufene Defizit beim Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in Höhe von -1,2 Mio. EUR , welches lt. Vorläufiger Jahresrechnung 2022 zwischenzeitlich vollständig abgebaute werden konnte, bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes auf ungefähr 17,8 Mio. EUR ansteigen.

  1. Der tatsächliche Bedarf an Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit lag Ende 2023 bei 1,3 Mio. EUR. Er wird bis Ende 2025 zur Sicherung der unterjährigen Zahlungsfähigkeit als möglicher Rahmen auf 18 Mio. EUR kalkuliert.
  1. Wesentliche Ursachen der defizitären Haushaltslage:
    •                      unzureichende Finanzausstattung durch das Land
    •                      Umlagen an den Landkreis gestiegen (Kreisumlage)
    •                      steigende Tarife bei Bewirtschaftungskosten
    •                      Unterhaltungsstau bedingt hohen Unterhaltungsaufwand
    •                      Anteil der Wohnsitzgemeinde für Kitas
    •                      Folgekosten durch die Digitalisierung der Schulen

 

In Grenzen beeinflussbar und weiter zu optimieren sind hingegen:

  •     die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
  •     die Bewirtschaftungskosten
  •   das Engagement der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen
  •     die Eigenkapitalverzinsung und immer noch Gewinnausschüttung der städtischen Gesellschaften
  •     die Realsteuerhebesätze (nur bedingt)  
  1. Der tatsächliche Bedarf an Investitionen ist deutlich größer als im Investitionsplan abgebildet. Unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage wird man auch in den nächsten Jahren diesen Bedarf nur teilweise planungsseitig veranschlagen können. Mittelfristig bleiben die Errichtung eines Schulcampus in der Innenstadt sowie der Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum die wichtigsten Investitionsvorhaben der Stadt. Größere investive Maßnahmen in 2024 und 2025 sind folgende (wobei die Maßnahmen im ersten Absatz umfangreich gefördert werden):
  •     Schulcampus (3.100 TEUR)
  •   Beschaffung Drehleiter Feuerwehr (660 TEUR)
  •   Ausbau der Löschwasserversorgung (500 TEUR)
  •   Bauliche Investitionen Feuerwehrgebäude Anklam (900 TEUR)
  •   Ausstattung der Schulen (1.221 TEUR)
  •   Ausstellungsbau Nikolaikirche (2.102 TEUR)
  •     Errichtung eines Multifunktionsgebäudes im Stadion (800 TEUR)
  •     Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum (13.231 TEUR)
  •   Ausbau Gellendiner Weg (300 TEUR)
  •   Ausbau Ossietzkystraße (850 TEUR)
  •     Neubau Kreisel Leipziger Allee/Friedländer Str./Friedländer Landstr. (500 TEUR)
  •     Neubau Kreisverkehr Pasewalker Allee/Ossietzkystr./Hospitalstraße (933 TEUR)
  •     die Eigenanteile für die Maßnahmen der Städtebauförderung (2.901 TEUR)
  •   Kompensation Gleisanschluss im Hafen (2.000 TEUR)
  •   Neugestaltung Stadtpark/Tiergehege (925 TEUR)
  •   Ausstattung Ikareum (463 TEUR)
  •   Aufstellung von Buswartehallen im Stadtgebiet (300 TEUR)
  •   Ausbau Ringstraße (650 TEUR)
  •   weitere Erschließung Wohngebiet Mittelfeld (1.000 TEUR)
  •     Ausgleichspflanzung Mittelfeld (200 TEUR)
  1. Der Haushalt 2024/2025 erlaubt noch keine outputorientierte Steuerung. Erst mit Vorlage von aussagefähigen Kennzahlen, die qualifizierte, landesweite Vergleiche im kreisangehörigen Raum zulassen, wird dieses Ziel der Doppik in den nächsten Jahren umgesetzt.
  2. Im Übrigen wird zur Erlangung eines Gesamtüberblicks auf die Ausführungen im Vorbericht und in den Anlagen verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine


Anlagen:

 

Haushaltsplan 2024/2025 – Band I

Haushaltsplan 2024/2025 – Band II (Beteiligungsbericht)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2024-2025 Band I (5199 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsplan 2024-2025 Band II (Beteiligungsbericht) (60135 KB)