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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 2-2023 „Am Kleinbahnweg“.
2. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.
3. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 20.11.2023 wurde durch den Vorhabenträger ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens gestellt.
Das Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Pasewalker Allee entlang des Kleinbahnweges.
Mit dem angestrebten Planverfahren sollen Baurechte zur Errichtung von Einzelhandelsgewerben und Wohnbebauung geschaffen werden.
Die Neuansiedlungen von Discountern, Supermärkten und Warenhäuser werden vom Vorhabenträger gemäß der 3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ausgeschlossen.
Gemäß der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam wird der betroffene Bereich bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen.
Zur Durchführung des Verfahrens wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.
Der Vorlage werden der Antrag des Vorhabenträgers und ein Übersichtsplan beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahren (2147 KB) | ||||
2 | Übersichtsplan (760 KB) |