Drucksache - 2023/FB1/730  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" hier: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" i.V.m. der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Radicke, Vivien
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens  
Übersichtsplan  

Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes.

2.  Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

3.  Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 


Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 21.11.2023 hat die Consun Beet Company GmbH & Co. KG (CBC) den Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ gestellt.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ befindet sich die alte Schwimmhalle. Die Schwimmhalle ist noch im Eigentum der Hansestadt Anklam und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 

Die Hansestadt Anklam hat der CBC den Erwerb der Schwimmhalle angeboten und ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben.

 

Damit die Schwimmhalle einer Nutzung durch die CBC zugeführt werden kann, ist eine Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Der Bereich um die Schwimmhalle ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park dargestellt. Gemäß dem Bebauungsplan befindet sich die Schwimmhalle im Baufeld 4. Die Schwimmhalle sowie der Park und die Toranlage unterliegen als „Einzelanlage“, dem Denkmalschutz.

 

Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 16. Änderung entsprechend angepasst.

 

Im nordwestlichen Bereich nördlich der Schwimmhalle und der Zuwegung beabsichtigt die CBC eine untergeordnete Erweiterung durch Errichtung einer Anlage zum Zweck der zukünftig klimaneutralen Energieversorgung des Standortes unter Nutzung des eigenen biogenen Kohlenstoffdioxids. Der Park soll künftig als Gartendenkmal erhalten werden. Eine öffentliche Nutzung ist in Zukunft nicht vorgesehen.

 

Das Büro Milatz.Schmidt Architekten GmbH ist von der CBC beauftragt, hierfür in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde die Planung zu erarbeiten.

 

Zur Durchführung des Verfahrens wird ein städtebaulicher Vertrag mit der CBC geschlossen.

Der Vorlage werden der Antrag des Vorhabenträgers und ein Übersichtsplan beigefügt.  

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 keine


Anlagen:

 

Antrag der CBC

Übersichtsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (1787 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtsplan (751 KB)