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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“
2. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
3. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 08.11.2023 stellte der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam einen Antrag auf die vierte Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“.
Mit der Änderung soll die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle und die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes der Ausweisung des Plangebietes als Grünfläche erreicht werden.
Gemäß der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam wird der betroffene Bereich teilweise nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Wohnbaufläche und teilweise nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) als Grünfläche ausgewiesen.
Aufgrund der baulichen Vorprägung (Bestandsbebauung) wird die Änderung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Da die Änderung des Bebauungsplanes mit der Flächendarstellung als Mischgebiet nicht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes entspricht, wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung nach § 13 a BauGB der Flächennutzungsplan angepasst.
Zur Durchführung des Verfahrens wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.
Der Vorlage werden Antrag des Vorhabenträgers inklusive der Anlage und ein Übersichtsplan beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Antrag des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam + Anlage
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens (1903 KB) | ||||
2 | Übersichtsplan (846 KB) |