Drucksache - 2023/FB1/723  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Radicke, Vivien
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplanes 2 -1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“. 


Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat mit Beschluss vom 01.02.2001 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ beschlossen.

 

Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes war es, den Standort der Betriebsstelle der Gesellschaft für kommunale Umweltdienste mbH (GKU) effizienter bezüglich seines Flächenverbrauches, den benötigten Gebäuden und seiner Auswirkung auf die Nachbarbebauung zu entwickeln. 

 

Hierfür sollte die Nutzungsart des Grundstückes der GKU, welche bisher gemäß dem Bebauungsplan 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ und § 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch als Grünfläche/Parkanlage ausgewiesen war, durch eine überbaubare Fläche zum Erhalt und zur Erweiterung des Verwaltungsstandortes ersetzt werden.

 

Da die konkrete Überplanung des Grundstückes der GKU über die Jahre überarbeitet wurde, soll die 1. Änderung nun aufgehoben werden. Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam wird einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ beantragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 keine


Anlagen:

 keine