Drucksache - 2023/FB1/699  

Betreff: Dritte Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße" hier:
1. Beschluss über die Annahme der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße" als Satzung
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss zur Bekanntgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Radicke, Vivien
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
30.08.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
07.09.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung Plan A2  
Begründung  
Verträglichkeitsgutachten_anklam_norma_2023-01-05  

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung

Erich-Mühsam-Straße“ als Satzung.

2. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995

„Siedlung Erich-Mühsam-Straße" wird gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung

Erich-Mühsam-Straße“ entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu

machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung von jedermann eingesehen

über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Sachdarstellung:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 die Abwägung der im Rahmen der

erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der

Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen vorgenommen. Die

Anregungen und Hinweise wurden in die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ eingearbeitet.

 

Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren für die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ zum Abschluss gebracht werden.

 

Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss keiner Genehmigung der höheren

Verwaltungsbehörde, da die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 keine


Anlagen:

  • 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“
  • Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung-Erich-Mühsam-Straße“
  • Verträglichkeitsgutachten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Plan A2 (7118 KB)      
Anlage 2 2 Begründung (1573 KB)      
Anlage 3 3 Verträglichkeitsgutachten_anklam_norma_2023-01-05 (7279 KB)