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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung
Erich-Mühsam-Straße“ als Satzung.
2. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995
„Siedlung Erich-Mühsam-Straße" wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung
Erich-Mühsam-Straße“ entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu
machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung von jedermann eingesehen
über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 die Abwägung der im Rahmen der
erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der
Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen vorgenommen. Die
Anregungen und Hinweise wurden in die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ eingearbeitet.
Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren für die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ zum Abschluss gebracht werden.
Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss keiner Genehmigung der höheren
Verwaltungsbehörde, da die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Plan A2 (7118 KB) | ||||
2 | Begründung (1573 KB) | ||||
3 | Verträglichkeitsgutachten_anklam_norma_2023-01-05 (7279 KB) |