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Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägungsvorschläge zu den erneut eingegangenen Anregungen und Bedenken
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage an die Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge
und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
2. Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden und im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen sind.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen
abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der
Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung 01.10.2020 den
Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsamstraße“ gefasst.
Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 23.12.2020. Das Verfahren zum Bebauungsplan wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes
2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ wurde am 23.06.2021 bekannt gemacht. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße" mit Begründung sowie allen Anlagen lag in der Zeit vom 01.07.2021 bis einschließlich zum 04.08.2021 öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden
mit Schreiben vom 17.06.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 04.08.2021
aufgefordert.
Im Rahmen der Auslegung wurden von der Öffentlichkeit und den Nachbargemeinden keine
Hinweise, Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.
Aus der Behördenbeteiligung hatten sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die
eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute
Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB begründeten.
Die erneute Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs wurde am 03.05.2023 bekannt
gemacht. Der geänderte Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ mit dem geänderten Entwurf der Begründung und der Verträglichkeitsanalyse lag in der Zeit vom 11.05.2023 bis 26.05.2023 aus. Die erneute Auslegung erfolgte gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB in verkürzter Form. Anregungen durften nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen hervorgebracht werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden
mit Schreiben vom 11.05.2023 erneut beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme zu den
geänderten Teilen bis zum 26.05.2023 aufgefordert. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat um Fristverlängerung bis zum 16.06.2023 gebeten und diese auch erhalten.
Im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung wurden von der Öffentlichkeit und den
Nachbargemeinden keine Hinweise, Anregungen und Bedenken zur geänderten Planung
vorgebracht.
Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken zum geänderten Planentwurf der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die entsprechenden
Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Abwägungsvorschlag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwägungsvorschlag (397 KB) |