Drucksache - 2023/BM/432  

Betreff: Aufhebung der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.06.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung der Bestellung von Frau Evelin Steiner als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Anklam zum 31.07.2023.

 

 


Sachdarstellung:

 

Gemäß § 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 9 Absatz 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für fünf Jahre zu bestellen.

 

Die Bestellung erfolgt durch die Gemeindevertretung.

 

Ab März 2015 war Frau Evelin Steiner nach der Abberufung von Frau Eva Dinse mit Beschluss (DS BM/409/2015) der Stadtvertretung vom 12.03.2015 bereits das erste Mal als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Anklam bestellt worden.

 

Die letzte Bestellung erfolgte zum 30.04.2020 für weitere fünf Jahre, also eigentlich noch bis zum 29.04.2025.

 

Mit dem Eintritt von Frau Evelin Steiner in die Freistellungsphase der Altersteilzeit zum 01.08.2023 wird die Aufhebung der Bestellung als Gleichstellungsbeauftragte für die Hansestadt Anklam nunmehr erforderlich.

 

Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Stadtvertretung, d. h. 17 Stimmen dafür.

 

Durch die Aufhebung der Bestellung von Frau Steiner wird die Neubestellung einer Gleichstellungsbeauftragten erforderlich.