Drucksache - 2023/FB1/675  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes 1-2023 "Photovoltaikanlage - Am Schanzenberg"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Radicke, Vivien
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
07.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.06.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2023-04-13 Antrag Einleitung eines Bauleitplanverfahrens_Anklam_Unterschrift  
2023-04-20 Übersichtsplan PV Am Schanzenberg  

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1-2023 „Photovoltaikanlage – Am Schanzenberg“
  2. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  3. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage in dem Gebiet der Stadt Anklam vor. Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 3,15 ha nördlich des Wohngebietes Gneveziner Damm und östlich der Kläranlage zu überplanen und zur Stromerzeugung zu nutzen (siehe Anlage - Übersichtsplan).

Es soll eine Photovoltaikfreiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von 3,2 MWp einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen und Infrastruktur entstehen.

 

Der betreffende Bereich ist in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 19.08.2021 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den durch den Vorhabenträger zur Überplanung beantragten Bereich.

 

Mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Fläche für dieses Gebiet gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits im Zeitraum vom 09.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022 erfolgt.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die im Außenbereich liegenden Flächen zu schaffen, bedarf es der Ausweisung der Vorhabenfläche als Sondergebiet Photovoltaik gemäß

§ 11 Abs. 2 BauGB. Die Ausweisung kann nur innerhalb eines Bebauungsplanes erfolgen, der mit dem hier vorliegenden Beschluss aufgestellt werden soll. Gemäß § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen nicht im Parallelverfahren.

 

Es erfolgt eine Planungsanzeige beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, um die Vereinbarkeit der Planungsabsicht mit den landes- und regionalplanerischen Belangen der Raumordnung festzustellen.

 

Mit einem städtebaulichen Vertrag wird die Hansestadt Anklam die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen, die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie des Umweltberichts, die Erschließung sowie die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB durch den Vertragspartner auf dessen Kosten sichern.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

 

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Anlagen:

Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-04-13 Antrag Einleitung eines Bauleitplanverfahrens_Anklam_Unterschrift (2752 KB)      
Anlage 2 2 2023-04-20 Übersichtsplan PV Am Schanzenberg (288 KB)