Drucksache - 2023/Gem/012  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes und dessen künftige Nutzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gemeinschaft Bearbeiter/-in: Prielipp, Bianca
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
30.03.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, dass von der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft GmbH Anklam, dem Verein Demokratiebahnhof Anklam e.V. sowie der Verwaltung der Hansestadt Anklam vorgelegte Konzept zur Transformation des Bahnhofs zu einem Kultur- und Begegnungsort zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

Christian Schröder   Monika Zeretzke  Dr. Uwe Schultz

Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzende  Fraktionsvorsitzender
IfA    DIE LINKE   SPD

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung unterstützt das durch die GWA und die Hansestadt Anklam vorgelegte Konzept.

Es ist wichtig, dass das „Eingangstor“ zur Hansestadt Anklam ein repräsentatives Erscheinungsbild bekommt und die historische Bausubstanz erhalten wird. Mit der Sanierung soll der Bahnhof als künftiger Kultur- und Begegnungsort fungieren. Das Jugendprojekt Demokratiebahnhof hat sich inzwischen etabliert und ist für viele Anklamer Kinder und Jugendliche ein fester Anlaufpunkt geworden. Die Reiseagentur im Erdgeschoss dient als wichtiger Dienstleister und könnte vielleicht ihr Angebot ausbauen bzw. erweitern.

Mit der vielschichtigen Nutzung durch Kinder- und Jugendliche, Erwachsene, vor allem aber durch viele Reisende per Bus und Bahn kann der Ort belebt werden. In den letzten Jahren haben einige Umfeldverbesserungen stattgefunden, jedoch ist hier mittelfristig Handlungsbedarf. Eine Öffnung der alten Schalterhalle mit Sitzmöglichkeiten oder auch die Nutzung weiterer Räumlichkeiten im Gebäude für die Öffentlichkeit, werden den Bahnhof sicherlich wieder zu einem Anziehungspunkt und Aushängeschild in Anklam werden lassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Einwerbung von Fördergeldern ist die Eigenbeteiligung der GWA im Wirtschaftsplan festzuhalten. Direkte finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Anklam hat die Beschlussvorlage derzeit keine.

 

 

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Anlagen:

 keine