Drucksache - 2023/BM/425  

Betreff: Bestätigung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Schröder, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
30.03.2023 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufnahme folgender Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl:

 

1.   Herr Bernd Wieczorkowski

2.   Herr Hannes Campe

3.   Frau Ilona Zerbe

4.   Herr Rolf Böhm

5.   Herr Jörg Schröder

6.   Frau Maria Anna Schulz

7.   Frau Marika Hinz

8.   Frau Simone Rünger

9.   Frau Linda Koglin

10. Frau Anne Carlson

11. Herr René Zargus 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachdarstellung:

 

 Die Amtsperiode der zur Zeit im Amt befindlichen Schöffen endet am 31. Dezember 2023. Für die darauf folgende Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden für das Landgericht Neubrandenburg und das Amtsgericht Pasewalk wieder geeignete Personen gesucht, die dieses wichtige Ehrenamt an den betreffenden Gerichten ausüben können. Die Wahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetz – GVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 07. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363, 2426).

 

Die Hansestadt Anklam ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Mindestanzahl (11), der von der Hansestadt Anklam vorzuschlagenden Personen orientiert sich im Wesentlichen an der Einwohnerzahl der Stadt und wurde nach Festlegung durch den Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg mit Schreiben vom 27.07.2022 an den Landkreis Vorpommern-Greifswald übermittelt und der Stadtverwaltung Anklam von Herrn Praefcke vom Sachgebiet Kommunalberatung/-aufsicht per Mail vom 22.12.2022 mitgeteilt.

 

Die Schöffen (Haupt- und Hilfsschöffen) werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die einheitlich für die Wahl der Schöffen des Amtsgerichts Pasewalk und des Landgerichts Neubrandenburg aufgestellt wird. Die Vorschlagsliste wird von der Hansestadt Anklam aufgestellt (§ 36 und § 77 GVG).

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen wurden durch die auch in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam u. a. vertretenen Parteien CDU, DIE LINKE, FDP und der Wählergruppe Initiativen für Anklam vorgeschlagen, es sind aber auch Selbstbewerbungen von Frau Marika Hinz, Frau Simone Rünger, Frau Linda Koglin, Frau Anne Carlson und Herrn René Zargus dabei. Ausschlussgründe für das Amt eines Schöffen liegen aus Sicht der Verwaltung nicht vor.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtvertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung (13 Abgeordnete) der Hansestadt Anklam erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG). Da allein 2 der vorgeschlagenen Kandidaten auch gleichzeitig Mitglieder der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam sind, wäre im Hinblick auf das Mitwirkungsverbot in eigener Sache eine Einzelabstimmung über jede vorgeschlagene Person zu empfehlen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2