Drucksache - 2023/Gem/010  

Betreff: Sanierung Bahnhofsgebäude
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gemeinschaft Bearbeiter/-in: Prielipp, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
22.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zurückgezogen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Gesellschafterversammlung sowie der Aufsichtsrat der GWA beauftragt werden, die folgenden Punkte nachhaltig voranzutreiben:

 

 

1. Das Bahnhofsgebäude soll abhängig von der Bereitstellung von Fördermitteln

so schnell als möglich wieder für wartende Bahnreisende zugänglich gemacht

werden. Weiterhin sind Sitzgelegenheiten vorzuhalten.

 

 

2. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung und der Deutschen Bahn soll eine

dringende Verbesserung des Umfeldes des Bahnhofs herbeigeführt werden.

Die regelmäßigen Reinigungs- und Pflegeintervalle sind zu erhöhen.

 

 

3. Die GWA erstellt ein Konzept für die Sanierung des gesamten Bahnhofsgebäudes.

Das Konzept soll für die Einwerbung von Fördermitteln genutzt werden. Als Weiteres 

sind Investitionsmittel im Wirtschaftsplan der GWA in den Planjahren 2024 und

2025 einzuplanen.

 

 

 

 

 

 

Steffen Göritz         Friedrich Baumgärtner

Fraktionsvorsitz CDU        Fraktionsvorsitz B/K

 

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Sachdarstellung:

 

Das Bahnhofsgelände bzw. das Bahnhofsgebäude sind das Einfallstor zur Hansestadt Anklam. Das Ambiente sollte sich dort dementsprechend auch so gestalten. Viele Anklamer und Gäste beklagen seit Jahren den derzeitigen Zustand.

Das gesamte Gelände macht einen eher ungepflegten Eindruck. Es gibt keine Sitzgelegenheiten und keinen beheizbaren Warteraum im Inneren des Bahnhofsgebäudes. Es soll erreicht werden, dass das Bahnhofsgebäude wieder von vorne betreten und nach hinten zu den Gleisen verlassen werden kann.

Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH und die Stadtverwaltung werden daher beauftragt, das Gelände sowie das Gebäude in einem bahnhofsähnlichen, angenehmen und einladenden Zustand zu versetzen. Die Umsetzung der genannten Maßnahmen sollte innerhalb der genannten Fristen der Nr. 1 bis 3 des Beschlusstextes erfolgen.

Herr Baumgärtner führte bereits vorab Gespräche mit dem Geschäftsführer der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH, Herrn Kiel. Laut Auskunft von Herrn Kiel liegen bereits schon Planungen vor. Allerdings reichen diese Umbaupläne bis in das Jahr 2027. Dies ist unserer Meinung nach nicht akzeptabel.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Hansestadt Anklam entstehen insbesondere bei der Herrichtung des Bahnhofsgeländes. Dies betrifft lediglich die vorhandenen städtischen Flächen. Nach Nummer 2 des Beschlussvorschlages sollen die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH und die Stadtverwaltung ein Konzept für die Außenanlagen erstellen. Sollten hierbei Kosten entstehen, sind diese im nächsten Nachtrag für den Doppelhaushalt 2022/2023 zunächst einzuplanen und dann durch die Gremien der Hansestadt Anklam zu beschließen.

Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH wird auch in Form eines Nachtrages für 2023 zum Finanzplan- und Wirtschaftsplan 75.000 Euro für die Herrichtung der Außenanlagen bereitstellen. Zudem sind Mittel für den Rückbau der Zwischenwand und der Beschaffung von Sitzmöglichkeiten in Höhe von 50.000 Euro als Nachtrag für 2023 einzustellen.

Als Weiteres sind in den Finanz- und Wirtschaftsplan der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH 2024 und 2025 Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro einzuplanen. Hierbei sind etwaige Fördermittel zu berücksichtigen.

Die finanziellen Auswirkungen können bei den Diskussionen in den Fachausschüssen entsprechend angepasst werden. Eine Schätzung ist derzeit schwierig, da die konzeptionellen Planungen noch nicht abgeschlossen sind.

 

 


Anlagen:

 keine