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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Straßenbeleuchtungskonzeptes der Hansestadt Anklam wie nachfolgend aufgeführt:
Die Reihenfolge der noch umzurüstenden Quartiere wird wie folgt festgelegt:
Quartier Eigenheimsiedlungen
Quartier Gewerbegebiete/restliche Straßen
Quartier Südstadt
Die Festlegungen der Hersteller für die Quartiere Südstadt (Leipziger Leuchten) und Eigenheimsiedlungen (TRILUX) werden aufgehoben. Es sind Leuchten der im Straßenbeleuchtungskonzept festgelegten Hersteller SELUX, TRILUX oder Leipziger Leuchten zulässig.
Das Quartier Gewerbegebiete/restliche Straßen wird ergänzt um die Keilstraße und die Steinstraße.
Sachdarstellung:
Änderung der Reihenfolge der umzurüstenden Quartiere
Im Straßenbeleuchtungskonzept in der derzeitig gültigen Fassung (Drucksachen-Nr.: 2017/FB1/138) ist als nächstes umzurüstendes Quartier die Südstadt festgelegt.
Die Wohnungsgesellschaften (AWG und GWA) beabsichtigen im Rahmen der Umsetzung der Wohnungsmarktstrategie die Umgestaltung des Hanseviertels (Südstadt). Hierbei soll auch die Neugestaltung der Freiräume Berücksichtigung finden. Hierfür ist ein Zeitrahmen von 2022 – 2027 vorgesehen.
Von Seiten der Verwaltung wird es als durchaus sinnvoll angesehen, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit der Neugestaltung bzw. Umgestaltung des Hanseviertels abzustimmen bzw. in die Neugestaltung/Umgestaltung mit einfließen zu lassen. So könnte gemeinsam ein ansprechendes Wohnumfeld geschaffen werden.
Aufhebung der Festlegung der Hersteller für die Quartiere Südstadt und Eigenheimsiedlungen
Bisher wurde durch die Hansestadt Anklam in 5 der 8 aufgeführten Quartiere die Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Dabei hat sich herausgestellt, dass eine Festlegung auf einen Hersteller nicht immer auch die kostengünstigste Variante ist. Die festgelegten Hersteller TRILUX, SELUX und Leipziger Leuchten haben durchaus qualitativ gleichwertige Leuchten im Angebot, die preislich jedoch erheblich variieren können. Um das wirtschaftlichste Ergebnis der Ausschreibungen erreichen zu können, sollte die Festlegung des Herstellers für die Quartiere Südstadt und Eigenheimsiedlungen aufgehoben und die Möglichkeit eingeräumt werden, zwischen den 3 zuvor genannten Herstellern zu wählen.
Ergänzung des Quartiers Gewerbegebiete/restliche Straßen
Bei der Durchsicht der Unterlagen ist aufgefallen, dass die Steinstraße und die Keilstraße in den festgelegten Quartieren nicht berücksichtigt wurden.
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Anlagen: | |||||
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1 | Straßenbeleuchtungskonzept der Hansestadt Anklam 2017 - 2022 Endfassung Beschluss mit Karten pdf (19350 KB) |