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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung, Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangen Anregungen vorgenommen. Die Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan 2 – 2007 „Am Flugplatz“ eingearbeitet.
In der Sitzung der Stadtvertretung am 19.05.2016 hat die Stadtvertretung den Bebauungsplan
2 – 2007 „Am Flugplatz“ bereits als Satzung beschlossen. Aufgrund des häufigen Personalwechsels und der von Zeit zu Zeit variierenden städtebaulichen Prioritäten der Hansestadt Anklam, wurde die Genehmigung für den Bebauungsplan 2 – 2007 „Am Flugplatz“ bei der höheren Verwaltungsbehörde bis zuletzt nicht beantragt.
Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vorpommern - Greifswald kann der bereits gefasste Beschluss vom 19.05.2016 aufgrund der Zeitspanne nicht mehr als Grundlage für den Antrag auf Genehmigung gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) dienen.
Die Beantragung der Genehmigung für den Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB notwendig, da die 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes noch nicht rechtswirksam sind. Als Grundlage soll hierfür die Bestätigung des Beschlusses vom 19.05.2016 dienen. Seitens des Landkreises Vorpommern – Greifswald bestehen hierzu keine Bedenken, sobald die Planungsziele und Inhalte sich nicht geändert haben.
Die Planungsziele und Planungsunterlagen haben sich nicht geändert.
Nach der Bestätigung des Beschlusses und nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde kann das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan 2 – 2007
„Am Flugplatz“ abgeschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Anlagen: | |||||
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1 | 2016-05-19 Beschluss (382 KB) | |||
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2 | B 2-2007 Satzung (21328 KB) |
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