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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der
Stromkonzession der Hansestadt Anklam gem. § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die Stadtvertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der E.DIS Netz GmbH
(Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46a EnWG abzuschließen (Anlage
Vertraulichkeitsvereinbarung der Hansestadt Anklam).
3. Die Stadtvertretung beschließt, das Auslaufen des Aktuellen Konzessionsvertrages zum
02.05.2025 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage Bekanntmachung).
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Stadtvertretung über das Ergebnis der
Bekanntmachung zu informieren.
Sachdarstellung:
Der Konzessionsvertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) endet zum 02.05.2025. Gemäß § 46a EnWG hat die Hansestadt Anklam 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe).
Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gemäß § 46 EnWG ist die Hansestadt Anklam verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Hansestadt Anklam zu bekunden. Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Hansestadt Anklam mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen. Eine Datenherausgabe wäre in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
Anlagen:
- Bekanntmachungstext über das Vertragsende des Wegenutzungsvertrages Strom
- Erklärung der Hansestadt Anklam
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bekanntmachungstext-Strom-2025 (korrigiert) (8 KB) | ||||
2 | Erklärung der Hansestadt Anklam (388 KB) |