|
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 5. Änderung des
Bebauungsplanes 7-1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Mit Beschluss vom 13.08.2020 wurde die 4. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost“ aufgestellt. Grund zur Änderung des Bebauungsplanes war unter anderem die Festsetzungen der Verkehrsflächen, wodurch wertvolle Bauflächen für die Investoren verloren gingen. Aus diesem Grund sollten die öffentlichen Verkehrsanlagen sowie die Anlagen für die Bahn reduziert werden, um eine optimalere Ausnutzung der Grundstücke gewährleisten zu können.
Aufgrund einiger Veränderungen in der Planung ist die Umsetzung der 4. Änderung nicht mehr zielführend und wurde demnach mit Beschluss vom 27.10.2022 aufgehoben.
Da eine Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost“ weiterhin notwendig ist um die aktuellen Planungen zu erfüllen, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost“ mit Beschluss der Stadtvertretung aufgestellt.
Ziele der 5. Änderung:
- Schaffung von Flächen für die Löschwasserversorgung (ergibt sich aus der Löschwasserbedarfsplanung für die Hansestadt Anklam)
- Reduzierung der Verkehrsflächen um eine bessere Grundstücksauslastung zu erzielen (größere und optimal gelegene Baufelder)
- Erhaltung der Flächen für die Bahnanlagen (Errichtung 2 Ladegleise à 700 m als Ersatz für den wegfallenden Bahnanschluss im Hafen)
- Übernahme der Freihaltebereiche für Leitungsrechte in die Planung
Der Änderungsbereich ist dem in der Anlage beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt, Produkt 51101 „Stadtentwicklung“, Konto 5625500 „Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen“ stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Übersichtsplan
Umgriff Geltungsbereich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-10-07 Übersichtsplan (226 KB) | ||||
2 | 2022-10-07 Umgriff Geltungsbereich (1761 KB) |