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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes 3-2022 „Solarpark Stretense“.
2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 3.
Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag auf die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage in dem Gebiet der Stadt Anklam, Ortsteil Stretense, vor. Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 45 ha nordwestlich der Ortslage Stretense zu überplanen und zur Stromerzeugung zu nutzen (siehe Anlage – Übersichtsplan). Es soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von 36 MW einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen und Infrastruktur entstehen.
Für den betreffenden Bereich der Gemarkung Stretense gibt es derzeit noch keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan.
Nach Eingemeindung der Ortsteile Stretense und Pelsin wurde die 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam aufgestellt. Dabei umfasst die 1. Ergänzung die Aufnahme der Ortsteile Stretense und Pelsin in den Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam, da diese Ortsteile über keinen eigenen Flächennutzungsplan verfügen.
Die 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes befindet sich derzeit in der Abwägung der 2. Auslegung. Einen Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren gibt es noch nicht.
In der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes werden die durch den Vorhabenträger zur Überplanung beantragten Bereiche als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Aus diesem Grund wird mit Aufstellung des Bebauungsplanes auch die 3. Ergänzung des Flächennutzungsplanes notwendig, um den entsprechenden Bereich als Sondergebiet Photovoltaik auszuweisen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die im Außenbereich liegenden Flächen zu schaffen, bedarf es der Ausweisung der Vorhabenfläche als Sondergebiet Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 BauGB. Diese Ausweisung kann nur innerhalb eines Bebauungsplanes erfolgen, der mit dem hier vorliegenden Beschluss aufgestellt werden soll.
Gemäß § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 3. Ergänzung des Flächennutzungsplanes können im Parallelverfahren erfolgen.
Es erfolgt eine Planungsanzeige beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, um die Vereinbarkeit der Planungsabsicht mit den landes- und regionalplanerischen Belangen der Raumordnung festzustellen.
Mit einem städtebaulichen Vertrag wird die Hansestadt Anklam die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen, die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie des Umweltberichts, die Erschließung sowie die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB durch den Vertragspartner auf dessen Kosten sichern.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Antrag auf Aufstellung
Übersichtsplan
Entwurf Geltungsbereich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-09-29 Antrag auf Aufstellung (296 KB) | ||||
2 | 2022-10-06 Übersichtsplan (139 KB) | ||||
3 | 2022-09-29 Entwurf Geltungsbereich (4193 KB) |
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