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Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägungsvorschläge zu den erneut eingegangenen Anregungen und Bedenken
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 der
Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge
und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
2. Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden und
im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen innerhalb der
vorgegebenen Frist eingegangen sind.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen
abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der
Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ gefasst. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 21.04.2021. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ wurde am 02.03.2022 bekannt gemacht. Der Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ mit Begründung einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie allen Anlagen lag in der Zeit vom 10.03.2022 bis 12.04.2022 öffentlich aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 10.03.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 12.04.2022 aufgefordert.
Im Rahmen der Auslegung wurden von der Öffentlichkeit und den Nachbargemeinden keine Hinweise, Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.
Aus der Behördenbeteiligung hatten sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB begründeten.
Die erneute Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs wurde am 07.09.2022 bekannt gemacht. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ mit dem geänderten Entwurf der Begründung und den fachlichen Gutachten lag in der Zeit vom 15.09.2022 bis 30.09.2022 aus. Die erneute Auslegung erfolgte gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB in verkürzter Form. Anregungen durften nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen hervorgebracht werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 09.09.2022 erneut beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme zu den geänderten Teilen bis zum 30.09.2022 aufgefordert.
Im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung wurden von der Öffentlichkeit und den Nachbargemeinden keine Hinweise, Anregungen und Bedenken zur geänderten Planung vorgebracht.
Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken zum geänderten Planentwurf der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Abwägung zu den Stellungnahmen
Abwägungstabelle
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-10-17 Abwägung zu den Stellungnahmen (geändert) (4553 KB) | ||||
2 | 2022-10-17 Abwägungstabelle (geändert) (221 KB) |