|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ für die Hansestadt Anklam zu unterzeichnen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 25.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, Drucksache 2021/FB1/421, beschlossen.
Zeitgleich wurde die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag laut § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Laut städtebaulichen Vertrags erklärt die Hansestadt Anklam, sich mit 50% an den Kosten zur Herstellung der Löschwasserzisternen zu beteiligen.
Gemäß des Löschwasserbedarfsplanes der Hansestadt Anklam reicht die vorhandene Löschwassermenge im Bereich des Planungsgebietes nicht aus, um die vorgegebene Löschwassermenge bereitstellen zu können. Dies betrifft nicht nur das Planungsgebiet allein, sondern auch den umliegenden Bereich. Bei Gesprächen mit dem Investor wurde über die Möglichkeit einer gemeinsamen Löschwasserversorgung beraten. Zum einen fehlen der Stadt geeignete Flächen im entsprechenden Bereich, um eine Löschwasserzisterne herstellen zu können und zum anderen ist die Beteiligung an den Herstellungskosten günstiger als eine alleinige Erfüllung der Löschwasserbedarfsplanung in dem Bereich. Aus diesem Grund beteiligt die Stadt sich hälftig an den Kosten.
Der beigefügte städtebauliche Vertrag dient der Umsetzung des Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
50% der Kosten zur Herstellung der Löschwasserzisternen.
Eine konkrete Kostenschätzung liegt noch nicht vor.
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der REM Objekt XIX Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-09-12 städtebaulicher Vertrag (99 KB) |