Drucksache - 2022/FB1/606  

Betreff: Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Lange, Peggy
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
14.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Straßenreinigungssatzung inklusive Straßenverzeichnis  
Gebührensatzung Straßenreinigung  
GK 1 Ermittlung der Gebührensätze pro RK  
GK 2 Kostenermittlung und Aufteilung auf RK  
GK 3 Ermittlung Frontmeter  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam sowie die darauf aufbauende Gebührensatzung mit Inkrafttreten zum 01.07.2022.

 

Die Stadtvertretung beschließt weiterhin die Aufhebung der Straßenreinigungssatzung vom 23.11.2010/ 13.01.2011 und die Aufhebung der Gebührensatzung vom 06.10.2005.

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die derzeitige Straßenreinigungssatzung ist aus dem Jahre 2011 und die Gebührensatzung

aus 2005.

 

Auf Grund von Preissteigerungen in den letzten Jahren, Änderungen/ Ergänzungen des Straßenverzeichnisses, gesetzlicher Regelungen zum Kalkulationszeitraum sowie das Vorliegen von Aufnahmeanträgen der Anwohner der Erich-Mühsam-Straße und der Karl-Marx-Straße ist eine Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung und die Neukalkulation der Gebührensatzung zwingend erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. Zudem ist die Überarbeitung bereits mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 beschlossen.

Demnach ändern sich die jährlichen Straßenreinigungsgebühren wie folgt:

 

 

Reinigungsklasse

EUR/ Frontmeter alt

EUR/ Frontmeter neu

RK 1

2,04

4,02

RK 2

1,56

3,83

RK 3

0,48

1,13

RK 4

2,76

5,10

 

 

Die vorliegenden Satzungen sollen ab dem 01.07.2022 Inkrafttreten.

 

Aus dieser Änderung ergibt sich z.B. bei einem Eigenheimgrundstück an der Lindenstraße (RK1) mit einer Frontlänge von 30 m eine jährliche Gebühr von 120,60 EUR (alt 61,20 EUR). Im Verhältnis zu einer Beauftragung eines Reinigungsunternehmens durch den Eigentümer fällt die Gebühr auf der Grundlage der neuen Satzung immer noch wesentlicher geringer aus als ein zu zahlender Auftragspreis.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Reduzierung des Fehlbetrages bei den Straßenreinigungsgebühren um ca. 50.000,00 EUR für 2022 und ca. 100.000,00 EUR ab 2023. Die Mehreinnahmen sind bereits im Haushalt 2022/2023 berücksichtigt.

 

 

 

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Anlagen:

 

Straßenreinigungssatzung, inklusive Straßenverzeichnis

Gebührensatzung

Kalkulation (GK 1, GK 2, GK 3)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenreinigungssatzung inklusive Straßenverzeichnis (91 KB)      
Anlage 2 2 Gebührensatzung Straßenreinigung (70 KB)      
Anlage 3 3 GK 1 Ermittlung der Gebührensätze pro RK (95 KB)      
Anlage 4 4 GK 2 Kostenermittlung und Aufteilung auf RK (97 KB)      
Anlage 5 5 GK 3 Ermittlung Frontmeter (55 KB)