Drucksache - 2022/FB1/604  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2022 "Schwedenviertel"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
14.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Umgriff Planbereich  
Auszug Masterplan - Analyse Bebauung  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines
 Bebauungsplanes B1-2022 „Schwedenviertel“.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

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Sachdarstellung:

 

Für die zentralen Stadtbereiche am Flussufer der Peene in der Hansestadt Anklam wurde der Masterplan Peeneufer Nord und Süd entwickelt. Mit dem Masterplan wurden Leitbilder erarbeitet und bereits konkrete Planungsziele definiert. Da es sich bei solch einem Plan jedoch nicht um rechtliche Verbindlichkeiten handelt, sind zur Sicherung der Ziele notwendige Folgeplanungen zu erarbeiten bzw. zu beauftragen.

 

Um die Planungsziele im Bereich des Peendamms zu sichern wird der Bebauungsplan B1-2022 „Schwedenviertel“ aufgestellt. Parallel wird für diesen Bereich die Veränderungssperre „Schwedenviertel“ nach § 14 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Planungsumfang umfasst den Bereich nördlich der Peene. Geprägt ist der Bereich durch eine kleinteilige Bebauung mit überwiegend ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern und ca. 45° steilen Satteldächern, mit Hinweisen auf frühere Gastwirtschaften und kleine Gewerbebetriebe. Die historische Grundstücks- und Gebäudestruktur ist noch klar erkennbar und soll bei Neu-, Um- bzw. Erweiterungsarbeiten an den Grundstücken erhalten bleiben (siehe Anlage 2 „Auszug Masterplan – Analyse Bebauung“).

 

Folgende Planungsziele sollen im Bebauungsplan B1-2022 „Schwedenviertel“ zur Sicherung sowie maßstäblichen Ergänzung und Weiterentwicklung des Bestandes festgeschrieben und umgesetzt werden:

 

- Sanierung und bauliche Ergänzung, Ersatz- bzw. Neubau von Wohnhäusern entlang der
 Greifswalder Straße südlich der Zufahrt sowie entlang der Hinterstraße in geschlossener
 Bauweise, die sich nach Art und Maß sowie Baustruktur und baulichen Details in die
 vorhandene Bebauung einfügen

- Ergänzung der Einzelhausbebauung, Doppelhäuser an der Ostseite Greifswalder Straße
 nördlich der Zufahrt

- Zulässigkeit von Geschäften und nichtstörenden, insbesondere touristischem Gewerbe
 im Gebiet

- Sanierung und bauliche Ergänzung des Eckgebäudes Greifswalder Straße /
 Hinterstraße, Nutzung als Wohngebäude mit erdgeschossigem Gewerbe (Bäckerei,
 Café)

- Festsetzung entsprechender Baufelder, um vor der Schwedenmühle eine
 Platzgestaltung zu ermöglichen

- Festsetzung eines Baufeldes südlich der bestehenden Bebauung zwischen der
 Greifswalder Straße und der Hinterstraße für eine touristische Nutzung

- Formulierung der südlichen Bebauungskante

- Erhaltung des vorhandenen baulichen Charakters im Gebiet durch geeignete
 bauordnungsrechtliche Festsetzungen

- Ausschluss von Flachdachbauten und Bebauung im Bungalowstil

- Festsetzung einer Fläche für die Errichtung einer Stellplatzanlage östlich der Zufahrt

- Integration der erforderlichen Festsetzungen und Restriktionen durch den
 Hochwasserschutz

- Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche und Bebauungsvorstellungen im
 Bereich der Werftstraße – Neuordnung der Erschließung

- Integration des Hochwasserschutzes

- Schaffung von Baurecht und Erschließung für touristisches Wohnen (Zeltplatz,
 Bungalows) im östlichen Bereich des Plangebietes

- Schaffung von Baurecht für das Schwedenbad

 

Nach § 5 BauGB ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darzustellen.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam vom 20.07.2005 werden im Umgriff des Bebauungsplanes folgende Flächen dargestellt:

 

- Wohnbaufläche

- gemischte Bauflächen

- Grünfläche mit Zweckbestimmung Park

- Grünfläche mit Zweckbestimmung Zeltplatz

- sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Hafen (Tourismus)

- ruhender Verkehr

 

Damit sind die wesentlichen Planungsziele der Stadt für das Bebauungsplangebiet bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Der Masterplan hat diese Ziele bestätigt und präzisiert.

Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird, soweit es denn erforderlich wird, im Nachgang zur Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt, Produkt 51101 „Stadtentwicklung“, Konto 5625500 „Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen“ stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 Umgriff Planbereich

Anlage 2 Auszug Masterplan – Analyse Bebauung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umgriff Planbereich (245 KB)      
Anlage 2 2 Auszug Masterplan - Analyse Bebauung (416 KB)