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Antrag:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. . Die Verwaltung der Hansestadt Anklam wird beauftragt, ein Konzept zur Errichtung
von Anlagen der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. In diesem Konzept müssen alle
Flächen (sowohl Dach- als auch sonstige Flächen) aufgeschlüsselt werden, die dafür in
Frage kommen. Bei den landwirtschaftlichen Flächen (egal ob Eigentum der Stadt oder
privat) ist von einer Bodenwertzahl von 20 als Grenze auszugehen. Flächen die eine
höhere Bodenwertzahl haben, sind zukünftig weiter als landwirtschaftliche Nutzfläche
zu nutzen.
Der letzte Satz unter Punkt 1 ist zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen:
Bei der Auswahl der Flächen sind die Grundsätze des aktuellen
Landesraumentwicklungsprogamms zu beachten. Zudem darf durch die Errichtung
von Biomassekraftwerken keine Konkurrenzsituation zur Nahrungsmittelproduktion
entstehen. Außerdem ist zu prüfen, inwieweit es die Möglichkeit gibt, Erdwärme
wirtschaftlich zu erschließen.
Sachdarstellung:
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine
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