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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam ist über das Nichterfordernis zur Durchführung eines Einziehungsverfahren für die Anwohnerstraße „Max-Sander-Straße“ informiert und stimmt der Aufhebung des Straßennamens zu.
Sachdarstellung:
Im Zuge der Umsetzung der Masterplanung „Neugestaltung Marktostseite Hansestadt Anklam“ und des damit zusammenhängenden Abrisses der Wohn- und Geschäftshäuser in der Steinstraße verschwand auch der Straßenname Max-Sander-Straße. Dieser Straßenname diente lediglich dem Auffinden von Adressen der der Anwohner in den Wohnblöcken in der Steinstraße wie z. B. durch Notdienste (Arzt, Schlüsseldienst, Feuerwehr), Post, Paketdienste, Besucherverkehr und der Warenanlieferung für die in den Wohnblöcken ansässigen Geschäfte, da sich die Hauseingänge und Lieferzonen rückwärtig der Gebäude befanden.
Seit Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) M-V am 13.01.1993 sind neu geschaffene Straßen zu widmen, außer sie befinden sich in einem förmlich festgelegten Plangebiet.
Ein Widmungsverfahren regelt auf neu geschaffenen Straßen die zugelassenen Verkehrsarten. Die Vergabe eines Straßennamens ist mit einem solchen Verfahren nicht gemeint, sondern lediglich eine Folge dessen. Voraussetzung für die Widmung ist, dass sich die zu widmende Straße auf öffentlichem Boden befindet.
Für die Max-Sander-Straße war eine Widmung nicht erforderlich, sondern nur die Vergabe eines Straßennamens.
Ein Einziehungsverfahren ist auf Grund der dargelegten Sachverhalte nicht erforderlich.