Drucksache - 2021/FB1/443  

Betreff: Annahme einer Spende für das Tiergehege
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
28.01.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende für das Tiergehege im Stadtpark in Höhe von 200,00 € von der  Gebäudeservice GbR, Baustraße 30, 17389 Anklam.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Lt. Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen.

 

Die Firma Gebäudeservice GbR hat einen Gutschein vom Futterhaus in Höhe von 200,00 € für das Tiergehege gespendet.

 

 

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

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Anlagen:

 

keine