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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende für das Tiergehege im Stadtpark in Höhe von 200,00 € von der Gebäudeservice GbR, Baustraße 30, 17389 Anklam.
Sachdarstellung:
Lt. Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Die Firma Gebäudeservice GbR hat einen Gutschein vom Futterhaus in Höhe von 200,00 € für das Tiergehege gespendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
keine