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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt gemäß § 35 (2) KV M-V eine außerplanmäßige Ausgabe in 2020 zur Finanzierung des Bauvorhabens „Erschließung Industriegebiet Anklam 2.BA“ in Höhe von 720.000,00 EUR zugunsten des Produktsachkontos 54100-3360-7853200.
Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlung in 2020 des Produktsachkontos 11403-3201-7852200 - Neubau Halle Betriebshof.
Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Stadtvertretung.
Sachdarstellung:
Zur Schaffung der Voraussetzungen für die weitere Ansiedlung von Unternehmen im Industriegebiet Anklam ist die Errichtung einer zweiten Erschließungsstraße einschließlich der dazugehörigen Ver - und Entsorgungsanlagen erforderlich.
Der Hansestadt Anklam liegt für dieses Vorhabens "Erschließung Industriegebiet Anklam" ein FM-Bescheid über 1.066.218,07 EUR (90 % der ff Gesamtkosten von August 2018) vor. Zur Realisierung einer weiteren Erschließungsanlage wurde durch den Fachbereich 1 ein Erweiterungsantrag gestellt. Dieser wurde zwischenzeitlich um 625.577,03 EUR auf eine Fördermittelsumme von 1.691.795,10 EUR bewilligt. Diese Fördermittel müssen laut Zuwendungsbescheid bis zum 30.12.2020 abgerufen und per Rechnungen bis zum 30.03.2021 nachgewiesen werden (Bedingung). Für den ersten Bauabschnitt wurden bisher Gesamtbaukosten in Höhe von 695.517,81 EUR verausgabt. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von 90 % abgerechnet.
Das sich die Notwendigkeit zur Errichtung einer weiteren Erschließungsanlage und die damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Ausgleichsmaßnahmen erst im Laufe diesen Jahres ergeben hat, können die in der betreffenden Maßnahme als HH-Rest zur Verfügung stehenden Mittel (266.287,14 EUR) den notwendigen Finanzbedarf in Höhe von 1.031.842,30 EUR (Erschließungsstraße, Ausgleichsmaßnahmen und archäologische Bodenuntersuchungen) nicht decken. Die Kosten für die Erschließungsanlage + Baunebenkosten betragen lt. Kostenberechnung insgesamt 614.479,98 EUR. Die Kosten für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen betragen lt. Kostenberechnung 370.000,00 EUR und die Kosten für die archäologischen Bodenuntersuchungen betragen rd. 50.000,00 EUR (1.031.842,30 EUR).
Der sich aus dem erforderlichen Finanzbedarf und den zur Verfügung stehenden Mitteln ergebende Fehlbedarf beträgt rd. 720.000,00 EUR. Dieser soll aus Maßnahmen, deren zur Verfügung stehende Finanzmittel im HH-Jahr 2020 noch nicht benötigt werden, wie nachfolgend erklärt gedeckt werden:
Finanzierung der Erschließungsanlage:
Nehmende Maßnahme 3360 – Produktsachkonto 54100-7853200 Erschließung Industriegebiet Lilienthalring
HH-Ansatz | 0,00 EUR |
Nachtrag | 0,00 EUR |
Sperrbetrag | 0,00 EUR |
ÜPL/APL | 0,00 EUR |
Erm. Üb. Vorjahr | 500.000,00 EUR |
gebild. Erm. übertr. | 0,00 EUR |
Gesamt: | 500.000,00 EUR |
verfügbar Konto 13.10.2020: | 266.827,86 EUR |
Gebende Maßnahme 3201- Produktsachkonto 11403-7852200 Neubau Halle Betriebshof
HH-Ansatz | 750.000,00 EUR |
Nachtrag | 0,00 EUR |
Sperrbetrag | 0,00 EUR |
ÜPL/APL | 0,00 EUR |
Erm. Üb. Vorjahr | 434.720,81 EUR |
gebild. Erm. übertr. | 0,00 EUR |
Gesamt: | 1.184.720,81 EUR |
verfügbar Konto 13.10.2020: | 1.182.210,72 EUR |
erf. APL | 720.000,00 EUR |
abzügl.APL verfügbar | 462.210,72 EUR |
Die bisher angegeben Deckung für eine ÜPL, siehe Dringlichkeitsvorlage 2020/FB1/405, ist rechtlich und genehmigungsbehördlich nicht umsetzbar. Aus diesem Grund ist eine andere Deckung für diese Ausgabe gefunden worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die aus der investiven Maßnahme 11403-3201 Neubau Halle Betriebshof entnommenen finanziellen Mittel müssen im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2020/21 korrigiert werden.
Anlagen:
keine
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