Drucksache - 2019/FB2/077  

Betreff:
Wahrnehmung der stimmberechtigten Mitgliedschaft für die Hansestadt Anklam in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass Herr Jörg Schröder, Sachgebietsleiter Zentrale Dienste im Fachbereich Finanzmanagement und Zentrale Dienste und in dessen Abwesenheit Herr René Harwardt, IT-Verantwortlicher im Sachgebiet Zentrale Dienste die Hansestadt Anklam in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern vertreten.

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam ist Mitglied im Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (ZV eGo MV). Im § 156 Abs. 2  der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) ist geregelt, dass die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und Amtsvorstehern besteht. Die Verbandssatzung kann vorsehen, dass die Vertretungskörperschaften anstelle der Bürgermeister, Amtsvorsteher und Landräte Bedienstete mit der Vertretung in der Verbandsversammlung betrauen können. In Anlehnung an den § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V ist im § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des ZV eGo MV geregelt, dass sich das Verbandsmitglied auch „durch den jeweiligen sachlich zuständigen Dezernenten oder Amtsleiter vertreten lassen“ können.

 

Für die Hansestadt Anklam haben diese Aufgaben bereits in der Vergangenheit Herr Jörg Schröder und als dessen Abwesenheitsvertreterin Frau Ruth Kärger übernommen. Durch das Ausscheiden von Frau Kärger bzw. mit ihrem Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit zum 01.07.2019 ist die Wahrnehmung der stimmberechtigten Mitgliedschaft neu zu regeln.  Mit dem Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam soll die Vertretungsberechtigung legitimiert werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

 keine