Drucksache - 2019/FB1/267  

Betreff: Annahme einer Spende - Gotisches Giebelhaus
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Michael Galander
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
11.04.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss genehmigt die Annahme einer zweckgebundenen Spende der Firma Malermeister Greifendorf in Höhe von 357,33 € für Malerarbeiten und –utensilien für das Gotische Giebelhaus.  

 

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Sachdarstellung:

 

Gemäß Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. U. a. gehört hierzu auch die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung.

 

Die Firma Malermeister Greifendorf hat im Gotischen Giebelhaus „Standesamt“ die Arbeiten zur Instandhaltung bereits durchgeführt. Der Rechnungsbetrag von 357,33 € soll als Spende an die Hansestadt Anklam übergeben werden.

 

 

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Anlagen:

 keine