Drucksache - 2018/Gem/001  

Betreff: Beschlussvorlage der Fraktionen der SPD und der CDU - öffentliche Grillplätze in Anklam einrichten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gemeinschaft Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
13.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Die Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Jugendparlament zu prüfen, ob und an welchen Stellen in den Anklamer Grünanlagen sowie an Ufern und Badestellen öffentliche Grillplätze/-bereiche ausgewiesen werden können.

 

  1. Die Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam wird beauftragt zu prüfen, ob an diesen Bereichen zusätzliche Mülleimer benötigt werden und in welchem Umfang.

 

  1. Über das Ergebnis der Prüfung sowie eine darauf aufbauende Kostenschätzung ist die Stadtvertretung in ihrer letzten regulären Sitzung im Jahr 2018 zu unterrichten.

 

  1. Entsprechende Mittel für eine Umsetzung sind für das Haushaltsjahr 2019 einzuplanen.

 

 

 

Dr. Uwe SchultzSteffen Göritz

FraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzender

 

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Sachdarstellung:

 

Ein kultureller Wandel und ein seit Jahren beobachteter bundesweiter Trend hin zum öffentlichen Grillen lassen vermuten, dass es hierfür auch Bedarf in Anklam gibt. Deshalb sollten entsprechende Grillbereiche in öffentlichen Grünanlagen und Uferbereichen ausgewiesen werden. Regeln und Vorschriften könnten auf Hinweisschildern ausgewiesen werden, wie beispielsweise die richtige Entsorgung von Abfällen und das Verbot von Bodenfeuer. Durch die Einrichtung öffentlicher Grillbereiche wird die Attraktivität der Hansestadt Anklam steigern und die bestehenden Grünanlagen sowie Ufern und Badestellen aufwerten.

  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Prüfauftrag selbst erzeugt keine zusätzlichen Kosten. Diese entstehen erst durch die Einrichtung öffentlicher Grillplätze, weshalb entsprechende Investitionen im Haushaltsplan 2019 abgebildet werden sollen.

 

 

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Anlagen:

keine