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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
In der Sitzung der Stadtvertretung am 18.06.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße gefasst.
Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13a BauGB (Bauleitpläne der Innenstadtentwicklung) durchgeführt.
In der Zeit vom 09.05.-10.06.2016 lag der Entwurf (Planzeichnung, Begründung und Anlagen) entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB aus. Die Stellungnahmen wurden von den Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden eingeholt.
Die daraus resultierenden Gutachten zum Schattenwurf, der schalltechnischen Untersuchung, die Kampfmittelbelastungsuntersuchungen und die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern – Greifswald, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz wurden eingearbeitet.
Mit der Stadtvertretung vom 23.03.2017 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die geänderte und ergänzte Fassung.
Aufgrund zahlreicher Einwendungen der Öffentlichkeit wurde der überarbeitete Entwurf (Planzeichnung, Begründung und Anlagen) entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB erneut in der Zeit vom 02.05.2017 – 02.06.2017 ausgelegt und die Stellungnahmen eingeholt.
Die 2. geänderte und ergänzte Fassung ergab das Erfordernis einer Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung. Eingegangene Stellungnahmen wurden wiederum überarbeitet. Die Fassadenflächen wurden um geschlossene Wandflächenanteile erhöht. Damit soll die anliegende Wohnbebauung geschützt werden.
Ziel des erweiterten Bauleitplanverfahrens war es, der Öffentlichkeit, Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Gelegenheit zu geben, erneut aber jedoch nur für den Teil des Verfahrens – Schalltechnische Überarbeitung
Teil B Punkt 1.4 ihre Stellungnahme abzugeben.
Alle anderen Festsetzungen zum Bebauungsplan blieben unberührt und waren daher nicht mehr Bestanteil der Bearbeitung.
Die Unterlagen wurden am 07.12.2017 durch die Stadtvertretung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. In der Zeit 01.02.2018 bis zum 05.03.2018 lagen diese dann entsprechend aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und auch die betroffenen Bürger wurden wiederum über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Anregungen, Hinweise sowie die überarbeiteten Abwägungsvorschläge zu der Auslegung sind nun als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft GmbH als Investorin entstehen der Hansestadt Anklam keine Kosten.
Anlagen:
Übersicht der Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der beteiligten Behörden und Träger
öffentlicher Belange eingegengenen Anregungen
Tabelle der Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der beteiligten Behörden
und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen (Seite 1-11)
Übersicht der Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
eingegangenen Anregungen
Tabelle der Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ein-
gegangenen Anregungen (Seite 1 – 236)
Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.