Drucksache - 2018/FB1/208  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der Nachbargemeinden und eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Michael Galander
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
30.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
07.06.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersicht beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange  
Tabelle der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange  
Übersicht Öffentlichkeit  
Tabelle Öffentlichkeit  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 (Seite 1-11) der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind als Anlage 2 (Seite 1-236) der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

 

 

 

 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Öffentlichkeit sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 18.06.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße gefasst.

 

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13a BauGB (Bauleitpläne der Innenstadtentwicklung) durchgeführt.

In der Zeit vom 09.05.-10.06.2016 lag der Entwurf (Planzeichnung, Begründung und Anlagen) entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB aus. Die Stellungnahmen wurden von den Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden eingeholt.

Die daraus resultierenden Gutachten zum Schattenwurf, der schalltechnischen Untersuchung, die Kampfmittelbelastungsuntersuchungen und die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern – Greifswald, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz wurden eingearbeitet.

Mit der Stadtvertretung vom 23.03.2017 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die geänderte und ergänzte Fassung.

 

Aufgrund zahlreicher Einwendungen der Öffentlichkeit wurde der überarbeitete Entwurf (Planzeichnung, Begründung und Anlagen) entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB erneut in der Zeit vom 02.05.201702.06.2017 ausgelegt und die Stellungnahmen eingeholt.

 

Die 2. geänderte und ergänzte Fassung ergab das Erfordernis einer Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung. Eingegangene Stellungnahmen wurden wiederum überarbeitet. Die Fassadenflächen wurden um geschlossene Wandflächenanteile erhöht. Damit soll die anliegende Wohnbebauung geschützt werden. 

 

Ziel des erweiterten Bauleitplanverfahrens war es, der Öffentlichkeit, Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Gelegenheit zu geben, erneut aber jedoch nur für den Teil des Verfahrens – Schalltechnische Überarbeitung

Teil B Punkt 1.4 ihre Stellungnahme abzugeben.

 

Alle anderen Festsetzungen zum Bebauungsplan blieben unberührt und waren daher nicht mehr Bestanteil der Bearbeitung.

 

Die Unterlagen wurden am 07.12.2017 durch die Stadtvertretung gebilligt und zur Auslegung bestimmt. In der Zeit 01.02.2018 bis zum 05.03.2018 lagen diese dann entsprechend aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und auch die betroffenen Bürger wurden wiederum über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die eingegangenen Anregungen, Hinweise sowie die überarbeiteten Abwägungsvorschläge zu der Auslegung sind nun als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft GmbH als Investorin entstehen der Hansestadt Anklam keine Kosten.

 

 

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Anlagen:

 

Übersicht der Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der beteiligten Behörden und Träger

                öffentlicher Belange eingegengenen Anregungen      

Tabelle der Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der beteiligten Behörden

                und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen (Seite 1-11)

 

Übersicht der Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit

                eingegangenen Anregungen

Tabelle der Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ein-

               gegangenen Anregungen (Seite 1 – 236)

 

 

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange (18 KB)      
Anlage 2 2 Tabelle der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange (1695 KB)      
Anlage 3 3 Übersicht Öffentlichkeit (21 KB)      
Anlage 4 4 Tabelle Öffentlichkeit (20559 KB)