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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der namentlichen Benennung der Vertreter der einzelnen Fraktionen für die Mitglieder im Aufsichtsrat der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam zu und empfiehlt deren Bestellung durch die Gesellschafterversammlung..
Fraktion der IfA __________________ __________________
Fraktion der CDU __________________ __________________
Fraktion DIE LINKE __________________
Fraktion der SPD __________________
Fraktion der NPD __________________
Sachdarstellung:
Ausgehend vom Beschluss (Drucksache-Nr. 2016/BM/075) der Stadtvertretung Anklam am
08. Dezember 2016 zur Neufassung des Gesellschaftervertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam hat sich gemäß § 7 die Anzahl der Mitglieder und deren Zusammensetzung im Aufsichtsrat geändert.
Der Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern. Ein Mitglied des Aufsichtsrates wird direkt durch die Belegschaft der Gesellschaft für die Dauer einer Wahlperiode der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam gewählt. Die sieben weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer-Verfahren) entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestellt.
Der Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgend, können die Fraktionen der IfA und der CDU jeweils zwei Personen für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam benennen, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktionen der SPD und der NPD jeweils eine Person.