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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 den Beschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ gefasst.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll der vorhandene Bebauungsplan überarbeitet werden. Das heißt, die Baufelder 14, 18, 19, 20 20a, 23, 24, 27, 31(teilweise), 31a (teilweise) und 45 sollen von derzeit 3 geschossigem Wohnungsbau in einen klassischen Einfamilienhausbau umgewandelt werden.
Auf Grund stetiger Nachfrage von privaten Interessenten ist die Überplanung notwendig. Um den Bauwilligen Baurechte zu ermöglichen, sind entsprechende Änderungen des bestehenden rechtswiksamen Bebauungsplanes notwendig.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden erfolgte entsprechend § 3 (1) BauGB und § 4(1) BauGB in der Zeit vom 17.04.2014 – 21.05.2014.
Das durch die Hansestadt Anklam beauftragte Planungsbüro arbeitete die eingegangenen Hinweise und Anregungen in den Bebauungsplan und die Begründung ein. Das Ergebnis liegt nun zur Billigung vor.
Mit dem Beschluss wird das Bauleitplanverfahren fortgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus dem Konto 51101 5625500 (Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen)
Anlagen:
Anlage 1Planzeichnung
Anlage 2Begründung mit Eingriffs-/Ausgleichsfinanzierung
Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.