Drucksache - 2016/BM/051  

Betreff: 5. Nachtragshaushalt der Hansestadt Anklam 2015/16
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Harke, Katrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
19.05.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Stellenplan 2016 5. Nachtrag  
Anlage 2 Antrag Helfer des Gerätewartes  
Anlage 3 Antrag Brandschutzerziehung  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 5. Nachtragshaushaltsplan 2015/16 einschließlich Haushaltssatzung.

 

Die Haushaltssatzung trifft folgende Festsetzungen:

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2015 ausgewiesenen Stellen in Höhe von 96,9 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) änderte sich mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015/16 nicht.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2016 ausgewiesenen Stellen in Höhe von 98,15 VzÄ ändert sich mit dem 5. Nachtragshaushalt 2015/16 nicht.

 

 

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals im Zuge der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2012 betrug 104.741.059,09 EUR.

 

 

§ 8 Wertgrenzen

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

a)     Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.

b)     Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 10 v. H.

c)     Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

d)     Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs.3 Nr.1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

a)     Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf  25.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)     Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)     Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)     Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit können die Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO bestehen bleiben, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres. Werden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres bestehen.

 

e)     Eine Übertragung der Ermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erfolgt grundsätzlich nur auf Antragstellung der Fachämter im Zuge des jeweiligen Jahresabschlusses. Eine Übertragung erfolgt nicht bzw. nur anteilig, wenn die Einzahlungen, die zur Deckung verwendet werden sollten, nicht bzw. nur anteilig erzielbar sind. Handelt es sich hierbei um Kredite, deren Ermächtigungen nach § 52 Abs. 3 KV M-V mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung erlöschen würden, so wird von der Ermächtigung im erforderlichen Umfang rechtzeitig Gebrauch gemacht.

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragenen Urlaub wird je Mitarbeiter/in ein Mindestanspruch von 6 Resturlaubstagen als verhältnismäßig betrachtet.

Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragene Mehrstunden wird je Mitarbeiter/in ein Mindestanspruch von 40 Mehrstunden am Jahresende als verhältnismäßig betrachtet.

 

 

 

 

 

 

gez.

 


Sachdarstellung:

 

Der 5. Nachtragshaushaltsplan 2015/16 hat lediglich Änderungen des Stellenplanes in Bezug auf die Schaffung von 2 unbefristeten Stellen mit  7,0 bzw. 7,5 Wochenstunden in der nachgeordneten Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr Anklam“ zum Inhalt.

 

Der Einreicher sieht die Notwendigkeit, zwei derzeit befristet bis zum 30.6.2016 geringfügig Beschäftigte im Aufgabenbereich der Freiwillige Feuerwehr Anklam weiter zu beschäftigen. Dies begründet sich aus den als Anlage 1 und 2 beigefügten Anträgen der derzeitig Beschäftigten. Über eine Verlängerung der Befristung ist eine Weiterbeschäftigung  rechtlich nicht möglich. Seitens der Leitung des zuständigen Fachbereiches 3 wird die Notwendigkeit ebenso gesehen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Bei einer Bestätigung der Beschlussvorlage wären dauerhaft ca. 13.000 zusätzliche Personalkosten zu zahlen. Der Beschluss bedeutet eine Abweichung vom beschlossenen Ziel 81.1 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2015-1, wonach notwendige zusätzliche Personalstellen im Bereich der pflichtigen Aufgaben in gleichem Umfang durch eine Verringerung von Personalstellen im Bereich der freiwilligen Leistungen zu kompensieren ist.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Stellenplan

Anlage 2: Antrag “Helfer des Gerätewartes”

Anlage 3: Antrag „Brandschutzerziehung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Stellenplan 2016 5. Nachtrag (3124 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Antrag Helfer des Gerätewartes (226 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Antrag Brandschutzerziehung (186 KB)      
Stammbaum:
2016/BM/051   5. Nachtragshaushalt der Hansestadt Anklam 2015/16   Bürgermeister   Beschlussvorlage
2016/BM/051-01   5. Nachtragshaushalt der Hansestadt Anklam 2015/16 - Antrag der Fraktion der CDU   Fraktion CDU   Antrag