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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stimmt der Teilnahme am Projektaufruf im Investitionsprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2016“ für das Bauvorhaben „Entwicklung der Nikolaikirche zum IKAREUM“ und allen weiteren verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Auslobung des Projektvorhabens zu.
Sachdarstellung:
Für den Bundeshaushalt 2016 hat der Deutsche Bundestag erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus beschlossen. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmung, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.
Städte und Gemeinden sind aufgerufen, sich bis zum 19. April mit Ihren Projekten zu
bewerben.
Das Vorhaben „Entwicklung der Nikolaikirche zum IKAREUM“ erfüllt voll und ganz die geforderten Förderkriterien und daher ist die Bewerbung der Hansestadt Anklam zur Erlangung weiterer Fördermittel zur Umsetzung des Gesamtprojektes unerlässlich.
Die Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlagen sind auf 90 % festgesetzt.
Das Vorhaben ist Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „ Altstadtkern“ der Hansestadt Anklam und hat einen ausgeprägten städtebaulichen Bezug zum barrierefreien und demographiegerechten Umbau der Hansestadt Anklam. Das Projekt „Nikolaikirche“ ist Gegenstand der städtebaulichen Gesamtstrategie und Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Anklam.
Die Bewerbungsunterlagen werden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem zuständigen Landesressort für Städtebauförderung, dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V zugesendet. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury im Bundesministerium, insbesondere auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des zuständigen Landesministeriums.
Im Juli 2016 erfolgt die Veröffentlichung der ausgewählten Projekte durch das BMUB.
Danach erfolgt die Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur Erstellung eines Zuwendungsantrages an den Bund.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Finanzierung des Gesamtprojektes ist die Verwaltung beauftragt alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Anlagen:
ohne