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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Kündigung des Vertrages zur Betreibung des Anklamer Knabenchores durch die Vorpommersche Kulturfabrik e.V. zum 31.12.2017.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss BM/046/2004 der Stadtvertretung vom 01.04.2004 wurde mit der Vorpommerschen Kulturfabrik e.V. ein Betreibervertrag für den Anklamer Knabenchor auf unbefristete Zeit geschlossen (Anlage).
Der jährliche Zuschuss für die Absicherung der Aufgaben des Knabenchores wurde in diesem Vertrag auf 25.000 EUR festgesetzt. Seit 2012 wurde dieser Zuschuss bereits auf 21.900 EUR gekürzt.
In diesem Jahr wurden diese Haushaltsmittel zu 100 % gesperrt, obwohl es vertragliche Verpflichtungen gibt: vom Grundsatz ist die Hansestadt Anklam verpflichtet die vertraglich vereinbarten Leistungen zu zahlen, da der Vertrag noch wirksam ist.
Eine Kündigung - als Folge der haushaltswirtschaftlichen Sperre - ist frühestens zum 31.12.2017 (siehe Vertrag § 4) möglich. Die Hansestadt Anklam wäre dann ab 01.01.2018 vertragsfrei.
§ 4 (2) des Betreibervertrages regelt jedoch, dass der Betreiber den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Träger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und mit mehr als zwei Raten im Rückstand ist. Daraus lässt sich schließen, dass, wenn die Hansestadt Anklam in diesem Jahr keine Zuschüsse zahlt, der Vertrag vermutlich zum 2. Quartal 2016 seitens des Theaters gekündigt würde.
Die Verwaltung sieht sich veranlasst aufgrund der schwierigen Haushaltssituation, insbesondere im freiwilligen Bereich, im Rahmen dieser Beschlussvorlage auf diesen bestehenden Vertrag und die sich daraus ergebenen Konsequenzen aufmerksam zu machen und erhofft sich eine Grundsatzdiskussion und eine klare Positionierung der Stadtvertretung zur Betreibung des Anklamer Knabenchores.
Finanzielle Auswirkungen:
jährliche Einsparung in Höhe von 21.900 EUR
Anlagen:
Vertrag zur Betreibung des Anklamer Knabenchor durch die Vorpommersche Kulturfabrik e.V.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Betreibervertrag Knabenchor (589 KB) |