Drucksache - 2015/FB3/001  

Betreff: Genehmigung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Ergänzung)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bernd Lange
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.09.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt rückwirkend zum 01.01.2014 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam folgt der Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 25.06.2015 und fasst den in ihrer Sitzung am 23.04.2015 bereits gefassten Beschluss in nachfolgend nunmehr um die Deckungsquellen ergänztem Beschluss erneut.

 

Die Deckung des zusätzlichen Aufwandes im Haushaltsjahr 2014 erfolgt durch das Budget 52 (Feuerwehr/Katastrophenschutz), da hier noch Mittel vorhanden sind.

Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 erfolgen durch eine Mehreinzahlung im Bereich einer Kostenerstattung des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Budget 52.

 


Sachdarstellung:

 

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Anklam

Funktion                                   bisherige            zulässiger Höchstsatz   Aufwandsentschädigung

                                                Aufwandsent-      gemäß                              ab 01.01.2014

                                                schädigung                     FwEntschVO M-V                                                         

Gemeindewehrführer           127,00 €                200,00 €                                                 200,00 €

stellv. Gemeindewehrführer64,00 €                100,00 €                                    100,00 €

Jugendwart12,80 €            keine Vorgaben                                 20,00 €

Zugführer (2 x)14,10 €                     -                                                           20,00 €

Gruppenführer (5 x)12,80 €                     -                                              15,00 €

Maschinisten (7 x)12,80 €                     -                                              15,00 €

Ltr. Vorbeug. Brandschutz12,80 €                     -                                              15,00 €

Ltr. Ehrenabteilung12,80 €                     -                                              15,00 €

Kassenwart  0,00 €                     -                                                  7,50 €

Einsatzkraft pro Einsatz  3,00 €                     -                                                  5,00 €

 

Zum 01.01.2014 trat eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-

Vorpommern in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Verordnung über die Entschädigung

von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 07.09.2000 aufgehoben. Diese Rechtsvorschrift war überarbeitungsbedürftig, weil die Beträge noch in DM ausgewiesen waren und ein Inflationsausgleich noch nicht erfolgt war.

 

Mit der derzeit geltenden Regelung in der Hansestadt Anklam werden nicht nur die Auslagen

und Aufwendungen der im Ehrenbeamtenverhältnis stehenden Funktionsinhaber ersetzt, Aufwandsentschädigungen erhalten auch die Vorstandsmitglieder, die Maschinisten und die Einsatzkräfte.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind zwar ehrenamtlich tätig, aus ihren Dienst dürfen ihnen aber auch keine Nachteile entstehen.

Aufwendungen entstehen den Kameraden beispielsweise durch die Teilnahme an Besprechungen, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung auf Ausbildungsmaßnahmen, Fahrzeugpflege, Anfahrt zum Gerätehaus im Alarmfall, Reinigung der privaten Bekleidung usw.

Den Anspruch auf den Ersatz der Auslagen regelt das Brandschutzgesetz mit dem § 11 Abs. 1.

Auf der Vorstandssitzung der Feuerwehr am 03.02.2015 wurden die zwischen dem FB 3

und dem Wehrführer abgestimmten monatlichen Beträge, die den Stadtvertretern zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen, abschließend erläutert.

Die Zuständigkeit der Gemeindevertretung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 der Feuerwehrentschädi-

gungsverordnung.     

Die Anhebung der Entschädigungsbeträge für die Funktionsinhaber sind mit Mehraufwendungen seitens der Hansestadt Anklam in Höhe von 1.995,60 € verbunden.

Die Mehrausgaben für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Einsatzkräfte liegen bei 3.878,00 €.

Die Deckung des zusätzlichen Aufwandes im Haushaltsjahr 2014 erfolgt durch das Budget 52 (Feuerwehr/Katastrophenschutz), da hier noch Mittel vorhanden sind.

Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 erfolgen durch eine Mehreinzahlung im Bereich einer Kostenerstattung des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Budget 52.

 

Die Beschlussfassung erfolgt rückwirkend, weil es die Kameraden nicht zu vertreten haben,

dass der Fachbereich 3 im Jahre 2014 permanent unterbesetzt und durch die Organisations-

untersuchung zusätzlich belastet war. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

  

 


Anlagen: