Drucksache - 2015/FB1/007  

Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes B1-2007 "Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
26.08.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.09.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2015-FB1-007_B1-2007_Alte Molkerei_Aufhebungsbeschluss_Anlage 1_Antrag  
2015-FB1-007_B1-2007_Alte Molkerei_Aufhebungsbeschluss_Anlage 2_Bestand Erdgeschoss  
2015-FB1-007_B1-2007_Alte Molkerei_Aufhebungsbeschluss_Anlage 3_Entwurf Erdgeschoss  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, den Bebauungsplan 1 – 2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei“ aufzuheben.
  2. Die Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Verwaltung von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen entstehenden, freizuhalten ist.
  3. Mit der EKZ Molkerei  Anklam GbR ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
  4. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechenden Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die EKZ Molkerei Anklam GbR stellte mit Schreiben vom 13.08.2015 den Antrag, den bestehenden rechtswirksamen Bebauungsplan 1 – 2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei“ aufzuheben.

 

Der Bebauungsplan ist am 09.09.2009 rechtswirksam geworden. Der Plan beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Pennymarktes mit einer Verkaufsfläche (Sondergebiet/ großflächiger Einzelhandel) von insgesamt 2.200 m², wobei die restliche Fläche des Bebauungsplanes als Mischgebiet (Mi) ausgewiesen ist. 
 

Die Erweiterung des Marktes, wie im Bebauungsplan festgeschrieben, wurde nicht realisiert.

Diverse Vermietungsbemühungen des Eigentümers stießen bei verschiedenen Einzelhandelseinrichtungen auf keinerlei Interesse und somit ist die Nutzung als Einzelhandelsimmobilie nach dem Auszug des Pennymarktes nicht mehr möglich.

 

Um den Leerstand zu vermeiden, hat der Eigentümer nach einer adäquaten und nachhaltigen Nutzung gesucht und diese gefunden.

Es ist beabsichtigt, ein betreutes Wohnen mit Tagespflege in das ursprüngliche Molkereigebäude zu integrieren.

 

Somit wird auch derzeit keine Erweiterung des Gebäudes notwendig.

 

Die ursprüngliche Nutzung „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ entspricht nicht mehr der neusten Entwicklung. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist nicht notwendig, da das Vorhaben über § 34 BauGB zu beurteilen ist. Dabei ist das derzeitige städtebauliche Planungsziel eine Mischung aus Wohnen und nichtstörenden Nutzungen erreicht.

 

Da der derzeit noch bestehende Bebauungsplan den Zielen des neuen Vorhabens wiederspricht, ist der Bebauungsplan aufzuheben und das entsprechende Aufhebungsverfahrens (Rückabwicklung des Bebauungsplanes) gemäß § 1 Abs. 8  BauGB durchzuführen.

 

 


 

  

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes 1 – 2007 der Hansestadt Anklam

Anlage 2 – Übersichtsplan Bestand

Anlage 3 – Übersichtsplan Entwurf 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-FB1-007_B1-2007_Alte Molkerei_Aufhebungsbeschluss_Anlage 1_Antrag (209 KB)      
Anlage 2 2 2015-FB1-007_B1-2007_Alte Molkerei_Aufhebungsbeschluss_Anlage 2_Bestand Erdgeschoss (312 KB)      
Anlage 3 3 2015-FB1-007_B1-2007_Alte Molkerei_Aufhebungsbeschluss_Anlage 3_Entwurf Erdgeschoss (979 KB)