Drucksache - 2015/BM/007  

Betreff: Beschluss über die Auflösung der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gReGe) und Bestellung der Liquidatorin
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.09.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt

 

  1. die Auflösung der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH mit Wirkung zum 01.01.2016.
  2. die Bestellung der bisherigen Geschäftsführerin Frau Dr. Beate-Carola Johannsen zur Liquidatorin. Sie ist einzelvertretungsbefugt.

 

Anmerkungen:

  1. Die Gesellschafterversammlung kann mit satzungsändernder Mehrheit jederzeit bis zum Abschluss der Liquidation die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen.
  2. Die Verwahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft erfolgt nach Abschluss der Liquidation beim Landkreis Vorpommern-Greifswald

 

 


Sachdarstellung:

 

Im Jahr 1991 wurden die gBQG „Wolgast“ als Auffanggesellschaft für entlassene Arbeitnehmer der Peenewerft Wolgast und die gBQG „Usedom West“ als Auffanggesellschaft für ehemalige Mitarbeiter des Metallbau Trassenheide und FDGB Feriendienst mit dem Ziel der Entwicklung regional bedeutsamer Projekte und der Beschäftigung vieler Arbeitsloser in der Region gegründet. 

 

Im Ergebnis der aktuellen Arbeitsmarktsituation fusionierten beide Gesellschaften 1198.

2000 Wurden die Maßnahmen der ARBES GmbH aus Berlin, Standort Wolgast und 2002 die der BQG „Usedom Süd“ übernommen.

2008 firmierte die Gesellschaft um in die Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH. Damit wurde der stetigen Erweiterung des territorialen Wirkungskreises und Aufgabenbereiches der Gesellschaft in den vergangenen Jahren Rechnung getragen.

 

Der Gegenstand der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH ist u. a.:


Die Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die geeignet sind,
   von Arbeitslosigkeit bedrohte und betroffenen Arbeitnehmer im regulären
   Arbeitsmarkt zu platzieren, die Position von Beschäftigten am Arbeitsmarkt durch
Qualifizierung zu verbessern sowie Gelegenheit zu Beschäftigung anzubieten. Zur
Verwirklichung dieser Ziele tragen die im Folgenden exemplarisch aufgeführten Mittel
insbesondere bei:

  • Ermöglichung der Berufsfindung Jugendlicher, insbesondere langzeitarbeitsloser und auch ausländischer Jugendlicher
  • Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung, vor allem im Bildungs- und Sozialbereich, zur Wiedereingliederung Arbeitsloser und in Kurzarbeit befindlicher Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt
  • Entwicklung und Erprobung von Modellen und Verfahren, die geeignet erscheinen, die Umsetzung erworbener Qualifikationen in praktischer Tätigkeit

zu fördern

  • Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen der Bildung und Erziehung

 

Im Einzelnen sind die Aufgaben/Gegenstand der Gesellschaft im Gesellschaftervertrag verankert.

 

Die Hansestadt Anklam ist mit 14 % (8.960 EUR) am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt.

 

Mit der veränderten Schwerpunktsetzung in der Arbeitsmarktpolitik des Bundes und des Landes haben sich die Rahmenbedingungen für das Fortbestehen der Gesellschaft stark geändert.

 

Seit 2011 hält der Trend der ständigen Reduzierung der Stellen- und somit der Mittelzuweisungen an.

 

Die Stellenzuweisungen für die Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH verringerte sich von 2013 bis 2015 um mehr als die Hälfte.

 

Die Zuwendungen verringerten sich 2014 gegenüber 2013 um 384.000 EURO. Waren es 2013 noch 1.407.000 EURO, konnten 2014 nur 1.023.000 EURO erzielt werden.

Der Rückgang der Zuwendungen resultiert aus dem Rückgang der Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung um 34 % und das Auslaufen des Bundesprogrammes Bürgerarbeit.

 

 

 

Das strukturelle Problem bezüglich der finanziellen Sicherung der Gesellschaft durch Mittel für die Maßnahmen bzw. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen konnte 2014 erstmalig nicht kompensiert werden.

Das Wirtschaftsjahr 2014 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 58 TEUR ab.  

 

Im September 2014 wurden die Planzahlen für das 1. Halbjahr 2015 durch das Jobcenter Nord bekannt gegeben. Diese Zahlen stellten eine existenzielle Bedrohung der Gesellschaft dar, da diese sehr deutlich unter den Ansätzen des Jahres 2014 lagen und die Planungssicherheit auch nur für das 1. Halbjahr bestand.

 

In Vorbereitung der Wirtschaftsplanung für 2015 wurden die Ausgangszahlen für das 1. Halbjahr auf 200 Zuweisungen festgelegt. Für das 2. Halbjahr wurden 230 Zuweisungen in Aussicht gestellt, die dann auf 200 nach unten korrigiert wurden.

 

Durch die weitere Kürzung der Kontingente, die Notwendigkeit der Einhaltung von Qualitätsstandards in Betreuung und Verwaltung und den ausgeschöpften Möglichkeiten der Einsparung in den Fixkosten wurde ein Wirtschaftsplan 2015 verabschiedet, der die Inanspruchnahme von finanziellen Reserven der Gesellschaft in Höhe von 60 TEUR ausweist.

 

Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH am 08.04.2015 beschlossen die Gesellschafter ein Votum zur weiteren Verfahrensweise der Liquidation der Gesellschaft und die Gründung einer Arbeitsgruppe.

 

Die Arbeitsgruppe unter Leitung der Geschäftsführerin der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH befasst sich neben der Vorbereitung der Liquidation mit alternativen zum bisherigen Geschäftsbetrieb, der Gewinnung solventer neuer Gesellschafter und der Prüfung des Verkaufs der Gesellschaft.

 

Entscheidungen der Gesellschafter sind zeitnah zu treffen, um einen ordnungsgemäße Liquidation der Gesellschaft sicher zu stellen. Mit einem Liquidationsbeschluss kann eine geordnete selbstbestimmte Abwicklung der Gesellschaft erfolgen.

 

Die Auflösung der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH soll mit Wirkung zum 01.01.2016 erfolgen.

 

In diesem Jahr wird der Geschäftsbetrieb zunächst satzungsgemäß fortgesetzt.