öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales | |||
TOP: | Ö 2 | ||
Gremium: | Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales | Beschlussart: | (offen) |
Datum: | Di, 09.08.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 20:55 | Anlass: | Sitzung |
Herr Schröder schlägt vor, den TOP 3 und den TOP 4 nach dem TOP 2 zu behandeln, da Herr Rusch noch nicht anwesend ist.
Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 im nichtöffentlichen Teil werden vor den
TOP 7 gezogen.
Da der Ausschuss noch nicht beschlussfähig ist, kann zurzeit keine Abstimmung über die Tagesordnung erfolgen.
Herr Schröder verpflichtet Frau Irene Wilcke per Handschlag auf die gewissen-hafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:
„Der Handschlag verpflichtet Sie, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach Ihrer
freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie sind an
Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit Ihrer Entscheidung be-
schränkt wird, nicht gebunden. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen und zur
Mitarbeit verpflichtet, wenn sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Sie
sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen
Angelegenheiten verpflichtet, dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind
oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen ohne Ge-
nehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich
Aussagen machen, soweit Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Ver-
schwiegenheit besteht auch nach der Beendigung Ihres Mandates fort. Nach
Ablauf der Wahlperiode üben Sie Ihr Mandat bis zur konstituierenden Sitzung der
neugewählten Gemeindevertretung aus.“