Auszug - Feststellung der Tagesordnung Mandatsveränderung - Verpflichtung Frau Wilke  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung

 

Herr Schröder schlägt vor, den TOP 3 und den TOP 4  nach dem TOP 2 zu behandeln, da Herr Rusch noch nicht anwesend ist.

 

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 im nichtöffentlichen Teil werden vor den

TOP 7 gezogen.

 

Da der Ausschuss noch nicht beschlussfähig ist, kann zurzeit keine Abstimmung über die Tagesordnung erfolgen.

 

Herr Schröder verpflichtet Frau Irene Wilcke per Handschlag auf die gewissen-hafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

„Der Handschlag verpflichtet Sie, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach Ihrer

freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie sind an

Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit Ihrer Entscheidung be-

schränkt wird, nicht gebunden. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen und zur

Mitarbeit verpflichtet, wenn sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Sie

sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen

Angelegenheiten verpflichtet, dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind

oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen ohne Ge-

nehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich

Aussagen machen, soweit Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Ver-

schwiegenheit besteht auch nach der Beendigung Ihres Mandates fort. Nach

Ablauf der Wahlperiode üben Sie Ihr Mandat bis zur konstituierenden Sitzung der

neugewählten Gemeindevertretung aus.“