Auszug - Grundsatzentscheidung zur Bewerbung für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2014/2015  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 26.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
BM/237/2011 Grundsatzentscheidung zur Bewerbung für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2014/2015
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   

 

Die Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses entscheiden sich mehrheitlich, die Landesgartenschau nicht durchzuführen.

Es wird auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt hingewiesen, die derzeit bei einem Defizit von 1,4 Mio. Euro nicht gegeben ist.

Weiterhin vermissen die Ausschussmitglieder ein Finanzierungskonzept der Verwaltung zur Landesgartenschau.

Bedenken werden geäußert, dass sportliche, kulturelle und soziale Projekte

gefährdet sind, wenn Geld gekürzt oder anderweitig verwendet  wird.

Für die Nachfolgekosten sind weitere Mittel erforderlich.

Es wird festgestellt, dass die Ausschreibungsvoraussetzungen zurzeit nicht erfüllt werden.

Der Vorschlag von Herrn Rusch, eventuell die 750-Jahr-Feier der Stadt in die Landesgartenschau zu integrieren, wird diskutiert.

 

Herr Schröder stellt den Antrag, die Beschlussvorlage in die Verwaltung zurück

zu verweisen, um gemeinsam mit der  Verwaltung Vorschläge zur Finanzierung der Landesgartenschau zu unterbreiten.

 

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2014/2015 in der Hansestadt Anklam. Durch den Fachbereich 1 ist sofort eine Arbeitsgruppe einzurichten. Die Fachausschüsse sind fortlaufend über den aktuellen Stand der Bewerbung bzw. des Gesamtkonzeptes zu informieren bzw. mit einzubeziehen (ggf. zeitweiliger Sonderausschuss). Die Bewerbung ist fristgemäß bis zum 30.09.2011 beim Land Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

2

 

Der Beschlussvorschlag ist abgelehnt.