öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 26.04.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:20 | Anlass: | Sitzung | |||||
BM/237/2011 Grundsatzentscheidung zur Bewerbung für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2014/2015 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Bürgermeister | Beteiligt: | Bürgermeister | |||||
Bearbeiter/-in: | Galander, Michael | |||||||
Die Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses entscheiden sich mehrheitlich, die Landesgartenschau nicht durchzuführen.
Es wird auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt hingewiesen, die derzeit bei einem Defizit von 1,4 Mio. Euro nicht gegeben ist.
Weiterhin vermissen die Ausschussmitglieder ein Finanzierungskonzept der Verwaltung zur Landesgartenschau.
Bedenken werden geäußert, dass sportliche, kulturelle und soziale Projekte
gefährdet sind, wenn Geld gekürzt oder anderweitig verwendet wird.
Für die Nachfolgekosten sind weitere Mittel erforderlich.
Es wird festgestellt, dass die Ausschreibungsvoraussetzungen zurzeit nicht erfüllt werden.
Der Vorschlag von Herrn Rusch, eventuell die 750-Jahr-Feier der Stadt in die Landesgartenschau zu integrieren, wird diskutiert.
Herr Schröder stellt den Antrag, die Beschlussvorlage in die Verwaltung zurück
zu verweisen, um gemeinsam mit der Verwaltung Vorschläge zur Finanzierung der Landesgartenschau zu unterbreiten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2014/2015 in der Hansestadt Anklam. Durch den Fachbereich 1 ist sofort eine Arbeitsgruppe einzurichten. Die Fachausschüsse sind fortlaufend über den aktuellen Stand der Bewerbung bzw. des Gesamtkonzeptes zu informieren bzw. mit einzubeziehen (ggf. zeitweiliger Sonderausschuss). Die Bewerbung ist fristgemäß bis zum 30.09.2011 beim Land Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Enthaltungen: | 2 |
Der Beschlussvorschlag ist abgelehnt.