Auszug - Einwohnerfragestunde  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung

Herr Lehrkamp eröffnet um 17:30 Uhr die Einwohnerfragestunde

 

Herr Lehrkamp eröffnet um 17:30 Uhr die Einwohnerfragestunde. Er informiert darüber, dass Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit erhalten, im öffentlichen Teil der Sitzung Fragen an die Mitglieder der Stadtvertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der stattfindenden Sitzung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von 30 Minuten vorgesehen.

 

Weiter macht er darauf aufmerksam, dass das hier Gesagte von einem Tonband aufgezeichnet wird. Wenn das Protokoll der Stadtvertretersitzung bestätigt ist, werden die Tonbandaufzeichnungen gelöscht.

 

Herr Lehrkamp fragt, ob es Einwohner gibt, die das Wort ergreifen möchten.

 

 

Herr Tino Pietler, Firma LäDiHa GmbH in Anklam, Werkstraße 4:

Nach einem Beschluss sollte in diesem Jahr die Werkstraße saniert bzw. neu gebaut werden. Das wurde ersatzlos für den Abriss des Kinos gestrichen. Ihm ist unverständlich, dass solche Kosten bei der Planung nicht mit einberechnet wurden. Er fragt, ob es Vorschläge/Planungen gibt, wann diese Straße gemacht wird oder ob nun nichts gemacht werden soll auf Grund von Kosten. Dann sollte man sich darüber unterhalten. Sie haben die einzige Tankstelle in Anklam, die 24 h täglich geöffnet hat.

 

Frau Thurow bestätigt, dass die Straße im Haushalt 2008 aufgeführt war, es gab hierfür allerdings keinerlei Planungsunterlagen bzw. Untersuchungen. Es wurde festgestellt, dass es in diesem Bereich keine Regenentwässerung gibt. Bevor mit der GKU diese Probleme nicht gelöst sind, kann hier nichts gemacht werden. Es wurde ein Auftrag zur Untersuchung an ein Ingenieurbüro gegeben, für diesen Bereich eine Lösung zu erarbeiten. Weiterhin sind dort Grundstücksankäufe zu tätigen, da die jetzige Straßenbreite einer Bauklasse 4, die sicherlich für diesen Bereich notwendig ist, nicht ausreichend ist. Für die Planung 2009 ist das noch nicht in die Bauausführung aufgenommen.

 

Herr Hagemann ist ab 17:35 Uhr anwesend, damit nehmen 18 Stadtvertreter an der Versammlung teil.

 

Herr Pietler gibt zu bedenken, dass sie aufgefordert wurden, in diesem Jahr ihre Abwasserfrage zu klären bzw. neu zu bauen. Das heißt, sie sollen zwischen 10.000 und 25.000 Euro investieren, wo sie vielleicht eine Abwasserbefreiung für 5 Jahre bekommen und sollen in 5 Jahren Anschlusszwang kriegen. Das ist für sein Unternehmen nicht tragbar.

 

Nach kurzer Diskussion bittet Herr Lehrkamp die Verwaltung, mit Herrn Pietler in dieser Sache in Kontakt zu bleiben, notfalls müssen die politischen Gremien mit eingeschaltet werden, um evtl. Beschlüsse herbeizuführen.

 

 

Herr Wolfgang Hoffmann, Akazienstraße 6A:

Er möchte folgende Fragen, alle die Suspendierung des Bürgermeisters betreffend, beantwortet haben:

 

1. Welche Regelungen der Kommunalverfassung erklären und erlauben die

    Suspendierung des gewählten Bürgermeisters, über drei Monate hinaus?

 

2. Ist es rechtens, dass eine Suspendierung mit einem Beschäftigungsverbot

    verbunden werden darf? Wenn ein solches besteht, von wem ist es

    ausgesprochen bzw. verhängt worden?

 

3. Haben Sie erkannt, bei Ihren Recherchen oder Ihnen vorliegenden

    Informationen, dass Herr Galander die alleinige Schuld ohne die Mitwirkung

    des Hauptausschusses für die Losvergabe „Neuer Markt“ trägt?

 

4. Wie wollen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in der gegenwärtigen

    finanziellen Situation unserer Stadt erklären, dass der bestbezahlte

    Kommunalpolitiker zu Hause untätig für die Stadt sein darf und andererseits

    die finanziellen Mittel für andere Aufgaben eingeschränkt werden müssen?

 

 

Herr Dr. Butzke bietet Herrn Hoffmann an, dass er innerhalb der nächsten 14 Tage von der Verwaltung seine Fragen schriftlich beantwortet bekommt. Nicht beantworten kann ihm die Verwaltung seine 4. Frage.

 

Herr Rusch erklärt zum Verbot der Dienstgeschäfte, dass er damals bereits darauf aufmerksam gemacht hat, dass das länger als 3 Monate dauern kann. Das hängt mit dem vom Landkreis eingeleiteten Disziplinarverfahren zusammen und liegt nicht mehr bei den Stadtvertretern.

 

Herr Dr. Schultz informiert, dass er ähnliche Fragen im Kreisausschuss gestellt hat. Auch dort wurde informiert, dass das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft liegt und dauern kann.

 

Herr Lange klärt rechtlich auf. Er verweist darauf, dass Rechtsgrundlage das LBG ist. Diese Regelung, damit bezieht er sich auf die 4. Frage, sieht keine Kürzung der Besoldung vor. Eine Kürzung der Besoldung geht nur über das Disziplinarverfahren.

 

Das Problem zwischen der Stadtvertretung und dem Bürgermeister als  Verwaltungschef, damit kommt er zur 3. Frage, ist folgendes: Der Bürgermeister ist als gesetzlicher Vertreter der Stadt für die Rechtmäßigkeit sämtlicher Beschlüsse der Stadtvertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse persönlich verantwortlich und haftbar. Wenn er erkennt, dass ein Beschluss dieses Gremiums oder auch eines anderen bestehenden Gremiums gegen das Gesetz verstößt, dann muss er von Amtswegen Widerspruch einlegen. Das geht sogar so weit, dass er Widerspruch gegen eine von ihm selbst eingebrachte Vorlage einreichen muss, wenn er im Nachhinein feststellt, das das rechtswidrig war. Dies kann man vergleichen mit einem Vater als gesetzlichem Vertreter seiner Kinder, für deren Handlung er verantwortlich ist.

 

Herr Hoffmann meint, dass die Bürger entsprechend  informiert werden sollten, da es in der Bevölkerung rumort.

 

Herr Lehrkamp beendet um 17:53 Uhr die Einwohnerfragestunde.

 

Danach wird der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen.