Auszug - Werbeanlagen im Stadtgebiet  

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Tourismus
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: Sitzung

Herr Lange gibt eine kurze Einführung zu den ihm bekannt gewordenen Problemen hinsichtlich der Versagung der Genehmigung zur A

Herr Lange gibt eine kurze Einführung zu den ihm bekannt gewordenen Problemen hinsichtlich der Versagung der Genehmigung zur Anbringung von Auslegerwerbungen im Altstadtkern sowie Problemen  bei Werbeanlagen im übrigen Stadtgebiet.

 

Bauamt:

Herr Brambach erläutert die Gestaltungssatzung im Altstadtgebiet in Bezug auf die Werbeanlagen.

Die Satzung sei seit 1995 durch die SVV beschlossen und Handlungsgrundlage für die Verwaltung, an deren Vorgaben sich das Bauamt streng orientiert.

Auslegerwerbungen sind nach der Satzung grundsätzlich nicht zulässig, Ausnahmen bilden lediglich Zunftzeichen, diese sind als Ausleger genehmigungsfähig.

Er weist darauf hin, dass Werbung gerade im Altstadtkern webeträchtig aber dezent sein müsse.

Aus seiner Sicht hat sich die Satzung bewährt und bedarf keiner Änderung.

 

Ordnungsamt:

Herr Bierwerth erläutert die Sondernutzungssatzung. Auch sie ist Handlungsgrundlage der Verwaltung und wird mit aller Konsequenz durchgesetzt. Illegale Werbungen sind konsequent zu beseitigen. Auch außerhalb des Altstadtgebietes sei ein Reglement erforderlich, um wilde Werbungen zu verhindern.

Er regt an, im „Problemfall Pasewalker Allee“  einen Sammelaufsteller für gemeinsame Werbungen aufzustellen.

 

Herr Brambach erklärt auf Nachfrage, dass beide Satzungen Ortsrecht und Änderungen somit möglich sind.

Ausnahmen zum bestehenden Regelwerk zuzulassen, ist allerdings schwierig zu handhaben, da dann mit der Satzung festgesetzte Grenzen ausgehebelt werden. Ebenso könnte eine Gleichbehandlung nicht gewährleistet werden.

Er unterbreitet den Vorschlag, über eine Satzungsänderung in bezug auf eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen nachzudenken.

 

Die Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, dass die bestehende Satzung zum Altstadtbereich einer Überarbeitung und Lockerung bedarf.

Dazu wird folgender Antrag gestellt:

 

Der Ausschuss für WuT wünscht eine Überarbeitung und großzügigere Gestaltung der Gestaltungssatzung Altstadt der Hansestadt Anklam unter Zulassung von Ausnahmeregelungen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               9

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              0