Auszug - Einwohnerfragestunde  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:33 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam

 

Herr Starigk informiert, dass Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit erhalten, im öffentlichen Teil der Sitzung Fragen an die Mitglieder der Stadtvertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der stattfindenden Sitzung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von 30 Minuten vorgesehen. Weiter macht er darauf aufmerksam, dass das hier Gesagte von einem Tonband aufgezeichnet wird. Sobald die Niederschrift der Sitzung der Stadtvertretung bestätigt ist, werden die Tonbandaufzeichnungen gelöscht.

Im Anschluss an die Einwohner können Stadtvertreter ihre Fragen stellen.

 

Frau Christine Albrecht, Zur Pferdekoppel 10, Anklam

Frau Albrecht, Eigentümerin des Grundstückes äußert sich besorgt, dass für den Bereich eine Feuerwehrzufahrt fehlt. Neben ihrem Grundstück sind 6 weitere Grundstücke betroffen.

Es gibt seit mehreren Jahren Gespräche mit der Feuerwehr, dem FB3 sowie auch dem FB1. Bedauerlicherweise konnte bislang keine Lösung offeriert werden. In Anbetracht der kürzlichen Brände in Anklam wird dieser Zustand als äußerst bedenklich angesehen.

Es wird eine schriftliche Antwort zugesagt.  

 

 

Herr Bernd Kohn, Stadtvertreter

Herr Kohn möchte wissen, wann die Keilstraße geöffnet wird.

Es wird eine schriftliche Antwort zugesagt.  

 

 

Herr Michael Andrejewski, Stadtvertreter

Herr Andrejewski erkundigt sich, ob eine Überstellung von Asylbewerber, die in Wohnungen der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam untergebracht sind, nach Polen vorgesehen ist.

Es wird darauf verwiesen, dass Herr Andrejewski sich mit dieser Frage an die zuständige Behörde wenden sollte.

 

Herr Andrejewski möchte weiterhin wissen, ob für das Bauvorhaben Pasewalker Straße 36 durch die Hansestadt Anklam das gemeindliche Einvernehmen verweigert worden ist.

              Es wird eine schriftliche Antwort zugesagt.

 

 

Herr Christian Schröder, Stadtvertreter

Herr Schröder stellte fest, dass die Plakatsäulen (Kultursäulen) der Vorpommerschen Landesbühne für Wahlwerbung genutzt werden. So wie es ausschaut wird 1 Plakat pro Partei bzw. Wählergemeinschaft angebracht.

Warum sind mehrere Plakate einer Partei geklebt? Warum erfolgte keine Abstimmung mit der Vorpommerschen Landesbühne? Warum werden die Kultursäulen überhaupt für Wahlwerbung genutzt.

Die gehörten der Stadt und wurden der Vorpommerschen Landebühne, vertraglich geregelt, zur Nutzung übergeben. Der Vertrag beinhaltet, dass während Wahlen die Säulen für Wahlwerbung zur Verfügung stehen. Der FB3 hat die Vorpommerschen Landebühne auch 2014 daran erinnert. Wer wo und wie Wahlwerbung betreiben darf, regelt die Allgemeinverfügung der Hansestadt Anklam, welche sich seit Jahren bei Wahlen bewährt hat. Die Allgemeinverfügung wurde bereits von mehreren Gemeinden als Muster übernommen.

Herr Dr. Schultz hält die Allgemeinverfügung für nicht nachvollziehbar. Er fragt, ob die Anzahl der Plakate begrenzt ist und ob Kontrollen durchgeführt und Verstöße geahndet werden.  

              Herr Bierwerth teilt mit, welche Regelungen hinsichtlich der Anzahl Plakate gelten. Kontrollen werden durchgeführt. Verstöße geahndet.

 

 

Herr Rusch, Stadtvertreter

Herr Rusch wird nicht mehr zur Wahl antreten. Er nutzt diesen Tagesordnungspunkt um sich bei den demokratischen Parteien für die Zusammenarbeit zu bedanken. Es war für ihn eine aufregende und bewegende Zeit.

Er hofft, dass in Zukunft die Sachpolitik mit langfristigen Zielen im Vordergrund steht. Er wünscht viel Erfolg für die Zukunft. Abschließend bedankt er sich auch bei der Verwaltung.