Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 22.03.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
2023/FB1/662 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße" hier: Beschluss über 1.) die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Bedenken und 2.) die erneute Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Radicke, Vivien | |||||
Beschlussvorschlag:
1.1 Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
1.2 Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden und im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Anregungen und Bedenken innerhalb der vorgegebenen Frist geäußert wurden.
1.3 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
2.1 Die Stadtvertretung billigt den geänderten Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie dessen geänderte Begründung mit den geänderten Anlagen in der vorliegenden Fassung.
2.2 Der geänderte Entwurf der Satzung und der Begründung mit den Anlagen sind gemäß
§ 4 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von den geänderten oder ergänzten Teilen abgeben werden können.
Die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie die geänderte Begründung mit den geänderten Anlagen ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 1 |